Das heißt, Vorhersagen für Änderungen im Arbeitsrecht
In der heutigen Ausgabe von „Arbeit nach der Arbeit“ möchten wir unsere Artikelreihe zur Arbeitnehmerverantwortung kurz unterbrechen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die zu erwartenden Veränderungen im neuen Jahr. Denn das gerade begonnene Jahr 2024 wird voraussichtlich weitere grundlegende Änderungen im Arbeitsrecht mit sich bringen. Bereits im letzten Jahr gab es bedeutende Neuerungen, die eine bessere Work-Life-Balance für Arbeitnehmer gewährleisten sollen. Alles deutet darauf hin, dass sich dieser Trend noch verstärken wird. Welche Veränderungen können wir also erwarten?
1. Die mythischen 4 Arbeitstage
Jeder Arbeitnehmer hat wahrscheinlich schon einmal von der Idee der Vier-Tage-Woche gehört. Es gibt auch Varianten der 35-Stunden-Woche (bei der die Arbeitsstunden, nicht die freien Tage, reduziert werden). Wie schon in den Vorjahren wird die Wahrscheinlichkeit einer solchen Revolution immer wieder betont. Eine endgültige Einschätzung ist jedoch schwierig – zum jetzigen Zeitpunkt erscheint sie als eine zwar unausweichliche, aber dennoch ferne Zukunft.
2. Änderungen bezüglich des Urlaubs
Wir sollten keine Änderungen bei den Urlaubsansprüchen erwarten – 2023 wurden zwei neue Urlaubsarten eingeführt: Pflegeurlaub und Urlaub bei höherer Gewalt. Ersterer ermöglicht fünf Tage Urlaub, wenn die Pflege von Familienangehörigen oder Haushaltsmitgliedern erforderlich ist. Letzterer ermöglicht zwei Tage Urlaub im Falle höherer Gewalt.
Die genannten Änderungen gehen auf die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zurück. Es sieht so aus, als würden wir uns auch in diesem Jahr in diese Richtung bewegen. Allerdings lässt sich nur schwer genau vorhersagen, welche Änderungen eintreten werden. Die Möglichkeit einer Verlängerung des Jahresurlaubs wurde bereits angedeutet. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch ein Wahlversprechen.
3. Verfügbarkeit
Es gab auch breite Diskussionen über die geänderten Regelungen zur Erreichbarkeitspflicht – also die Pflicht, Anrufe entgegenzunehmen und E-Mails außerhalb der Arbeitszeit zu lesen. Dieses Problem hat sich über viele Jahre hinweg deutlich verschärft – in den meisten Branchen gilt es als selbstverständlich, dass ein Mitarbeiter jederzeit erreichbar ist. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass dieses Phänomen negativ bewertet wird. Mitarbeiter verrichten Aufgaben außerhalb der Arbeitszeit, ohne Anspruch auf Vergütung oder Einhaltung bestimmter Standards. Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie praktisch ständig für Auseinandersetzungen mit Kollegen zur Verfügung stehen.
4. Erhöhungen des nationalen Mindestlohns
Am sichersten ist jedoch, dass der nationale Mindestlohn im Laufe des Jahres steigen wird. Die erste Erhöhung erfolgte Anfang des Jahres (auf 4.242 PLN brutto). Die nächste Erhöhung auf 4.300 PLN brutto findet am 1. Juli statt. Dies sollten Sie bei Ihrer Personalplanung berücksichtigen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt praktisch keine Veränderung sicher ist. Angesichts der Wahlversprechen der aktuellen Regierungskoalition sind jedoch große und häufige arbeitnehmerfreundliche Umwälzungen zu erwarten. Es ist allerdings anzumerken, dass diese deutlich eingeschränkt werden könnten, sobald Konsultationen mit Arbeitgeberverbänden beginnen. Änderungen müssen in jeder Hinsicht einerseits zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmer gewährleisten, andererseits aber auch Unternehmen ein ausreichendes und rentables Überleben ermöglichen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sicherstellen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 18. Januar 2024.
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