Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 7. November 2020 werden zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 weitere Beschränkungen eingeführt. Die bestehenden Beschränkungen bleiben weiterhin in Kraft. Die Verordnung mit den zusätzlichen Beschränkungen wurde noch nicht veröffentlicht. Wir haben jedoch eine Zusammenfassung der vom Premierminister auf der Konferenz am 4. November 2020 angekündigten weiteren Beschränkungen erstellt. Die Beschränkungen gelten bis zum 29. November 2020 und umfassen Folgendes:

  1. Einführung einer Kundenbegrenzung in Einzelhandelsgeschäften: Bei Geschäften mit einer Fläche von weniger als 100 m² wird eine Begrenzung von 1 Person pro 10 m² eingeführt , während bei Einzelhandelsgeschäften mit einer Fläche von mehr als 100 m² eine Begrenzung von 1 Person pro 15 m² gilt .
  2. Die Betriebsführung von Einkaufszentren wird eingeschränkt, mit Ausnahme von Dienstleistungsbetrieben, Geschäften, die Lebensmittel, Toilettenartikel, Kosmetika, Reinigungsmittel, medizinische und pharmazeutische Produkte, Renovierungs- und Bauprodukte, Tierbedarf und Presseartikel verkaufen
  3. Hoteldienstleistungen stehen nur Geschäftsreisenden zur Verfügung
  4. Verbot des Betriebs von Kultureinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Kunstgalerien, Gemeindezentren, Musikzentren),
  5. Der Fernunterricht wird bis zum 29. November auf die Klassen 1-3 der Grundschulen und auf die Klassen 4-8 der Grund- und weiterführenden Schulen ausgeweitet
  6. Lehrer können eine Förderung in Höhe von 500 PLN erhalten, um elektronische Geräte anzuschaffen, die für den Fernunterricht notwendig sind
  7. Personenbegrenzung in Kirchen: 1 Person pro 15 m²2,

Darüber hinaus gibt es laut Regierungsmitteilungen Pläne, die Krisenhilfe für Unternehmer auszuweiten. Folgende Unterstützungsmaßnahmen sollen eingeführt werden:

  1. Kofinanzierung der Fixkosten für KMU aus den am stärksten von den Beschränkungen betroffenen Branchen
  2. Streichung der Subventionen aus dem Finanzschild des Polnischen Entwicklungsfonds,
  3. Verlängerung des Financial Shield-Programms für große Unternehmen bis zum 31. März 2021.
  4. Langfristige Darlehen mit Garantie (De-minimis-Garantien),
  5. Kofinanzierung der Beschäftigungskosten (Subventionen für Arbeitsplätze aus dem garantierten Arbeitnehmerleistungsfonds),
  6. Verlängerung der Bereitschaftsleistung,
  7. Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen,
  8. Kofinanzierung von Änderungen des Tätigkeitsbereichs im Rahmen des Unternehmenszuschusses,
  9. Politik der zweiten Chance (Finanzierung im Falle einer Umstrukturierung),
  10. Leasingzuschuss (Übernahme der Leasingkosten durch ARP).

Einzelheiten zu den oben genannten Informationen und den entsprechenden Rechtsvorschriften sollten in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Dieses Material dient ausschließlich Informationszwecken und basiert auf Informationen, die auf der offiziellen Website des Premierministers (www.premier.gov.pl ) mit Stand vom 4. November 2020 veröffentlicht wurden ( https://www.premier.gov.pl/wydarzenia/aktualnosci/nowe-kroki-w-walce-z-koronawirusem-ostatni-etap-przed-narodowa-kwarantanna.html ). Diese Informationen stellen keine Rechtsquelle dar.


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