Von entscheidender Bedeutung für die Feststellung, welche Ansprüche den Geschädigten zustehen, ist die Unterscheidung zwischen zwei Begriffen – Verkehrsunfall und Kollision –, die im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden.

Laut Strafgesetzbuch ist ein Verkehrsunfall ein Vorfall im Land-, Wasser- oder Luftverkehr, der durch einen Verstoß gegen die für diesen Verkehr geltenden Sicherheitsvorschriften verursacht wird und zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung, einer Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder der Gesundheit für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen oder zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen führt. Eine Kollision hingegen ist ein Vorfall, bei dem niemand verletzt wird; in diesem Fall betrifft der Schaden nur die Fahrzeuge. Nach dem Strafgesetzbuch stellt eine Kollision eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wem soll ich den Schaden melden?

Grundsätzlich ist der Verursacher eines Schadens für dessen Reparatur verantwortlich. Gemäß den geltenden Vorschriften ist der Halter eines Kraftfahrzeugs jedoch verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Daher sollte der Schaden direkt dem Versicherer des Schadenverursachers gemeldet werden, um es den Geschädigten zu erleichtern, die ihnen zustehende Entschädigung geltend zu machen.

Wer kann Schadensersatz und Entschädigung für erlittene Schäden beantragen?

Grundsätzlich ist gemäß den Artikeln 444 und 445 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Geschädigte berechtigt, die oben genannten Ansprüche geltend zu machen. Als Geschädigter gilt die Person, gegen die sich das ursächliche Ereignis unmittelbar richtete. Artikel 446 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht eine Ausnahme vor: Im Todesfall des unmittelbar Geschädigten geht der Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz auf dessen Erben über.

Welche Ansprüche stehen den Opfern zu?

Wird das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, kann der Geschädigte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Teilschaden) verlangen. Ist das Fahrzeug vollständig zerstört (Totalschaden) oder ist eine Reparatur wirtschaftlich unwirtschaftlich, sollte der Schadensersatz so bemessen sein, dass der Geschädigte ein gleichwertiges oder vergleichbares Fahrzeug erwerben kann. Darüber hinaus hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sowie der Abschleppkosten.

Im Falle eines Verkehrsunfalls haben die Geschädigten zusätzlich zu den oben genannten Ansprüchen auch Anspruch auf (wenn eine Körperverletzung oder der Tod eingetreten ist):

  • Entschädigung für den erlittenen Schaden,
  • Entschädigung, z. B. Erstattung von Behandlungskosten, Fahrtkosten zu medizinischen Einrichtungen, Rehabilitationsgeräte, Kauf von Medikamenten,
  • Erstattung der Kosten für die Nachsorge des Verletzten nach dem Unfall,
  • Ausgleichsrente.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung und Wiedergutmachung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 13. August 2024

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