Im heutigen Artikel der Reihe „Rechtsberatung für Landwirte“ stellen wir die wichtigsten Änderungen vor, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten und für Landwirte von großer Bedeutung sind. Zu diesen Änderungen gehören Öko-Förderprogramme, Witwenrenten und Anforderungen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe.
Mechanismus der sozialen Konditionalität
Zuallererst möchten wir auf den Mechanismus der sozialen Konditionalität hinweisen. Dieser neue Mechanismus wird ab 2025 Bestandteil der Direktzahlungen sein. Wir möchten klarstellen, dass die Höhe der Subventionen durch die soziale Konditionalität an die Einhaltung bestimmter nationaler Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen geknüpft ist. Ab Januar 2025 ist dies in allen EU-Ländern ein obligatorischer Bestandteil des Zahlungssystems. Nur die vollständige Erfüllung aller Anforderungen dieses Mechanismus führt zum Erhalt der vollen finanziellen Unterstützung.
GAEC 2-Standard
Laut Ankündigung tritt die letzte der Konditionalitätsstandards der GAP 2023–2027 im Jahr 2025 in Kraft. Dies betrifft die Umsetzung des GAEC-2-Standards – Schutz von Feuchtgebieten und Mooren – ab Januar 2025. Laut EU soll dieser Standard zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Die Anforderungen gelten für Dauergrünland und Ackerland. Die Einführung des GAEC-2-Standards zielt darauf ab, kohlenstoffreiche Böden und Feuchtgebiete zu schützen. Die Verpflichtung zur Ausweisung von Gebieten, die unter diesen Standard fallen, ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates und gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Flächen.
Ökosysteme
Zahlreiche Änderungen betreffen die Direktzahlungen im Rahmen der Öko-Förderprogramme. Das Landwirtschaftsministerium hat die Ausweitung der Bestimmungen des Öko-Förderprogramms [Von der Produktion ausgeschlossene Flächen] . Landwirte können nun nicht nur für Brachland, sondern auch für Brachland mit neu angelegten Landschaftselementen (Hecken, Waldstreifen, Windschutzstreifen, Einzelbäume, Feldgehölze, Gräben, Teiche, Feldränder oder Pufferzonen) Fördermittel beantragen.
Dies ist jedoch nicht das Ende der Reform der Öko-Förderprogramme. Ab 2025 gelten folgende Änderungen: (i) Ausweitung des „Wasserrückhaltung in Dauergrünland“ auf Gebiete, die unter den neuen GAEC-2-Standard fallen; (ii) Differenzierung der Fördersätze im Rahmen des „Integrierte Pflanzenproduktion“ auf ca. 342,70 EUR/ha für Obstkulturen, ca. 309,21 EUR/ha für Beeren, ca. 146,07 EUR/ha für landwirtschaftliche Kulturen und ca. 309,21 EUR/ha für Gemüse; (iii) Reduzierung der Punktzahlen für die „Vereinfachte Anbausysteme“ und „Strohmischung“ im Rahmen des „Kohlenstoffbasierte Landwirtschaft und Nährstoffmanagement“ ; (iv) Einführung der Möglichkeit der Förderung mikrobiologischer Düngemittel; (v) Einführung eines neuen „Saatgut“ der Kategorie „Elite“ oder „Qualifiziert“; (vi) Einführung einer Flächenbegrenzung für Subventionen. Öko-Programme auf landwirtschaftlicher Ebene.
Witwenrente
Wir informieren Sie außerdem darüber, dass ab dem 1. Januar 2025 Regelungen in Kraft treten, die es Witwen und Witwern ermöglichen, gleichzeitig Leistungen nach neuen Bestimmungen, den sogenannten Witwenrenten, zu beziehen. Landwirte erhalten bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres Leistungen nach Witwenrente.
Landwirtschaftssteuer
Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass sich der Agrarsteuersatz, der auf Basis des vom Statistischen Zentralamt gemeldeten Durchschnittspreises für Roggen berechnet wird, in diesem Jahr ändert. Erfreulicherweise wird der Agrarsteuersatz im Jahr 2025 niedriger sein als im Vorjahr. Wir weisen darauf hin, dass es zwei Steuersätze gibt: (i) für Ackerland entspricht er 2,5 Doppelzentnern Roggen pro Hektar (215,85 PLN im Jahr 2025); und (ii) für sonstige landwirtschaftliche Flächen, die der Agrarsteuer unterliegen, entspricht er 5 Doppelzentnern Roggen pro Hektar (431,70 PLN im Jahr 2025).
Selbstverständlich möchten wir darauf hinweisen, dass dies nicht alle Änderungen sind, da die Höhe der Entschädigung für Gesundheitsbeeinträchtigungen und Krankengeld im Jahr 2025 erhöht werden soll. Darüber hinaus werden sich auch die Regeln für die Überprüfung beruflich tätiger Landwirte ändern.
Wir versichern Ihnen, dass wir Sie über alle Änderungen, die in Kraft treten, auf dem Laufenden halten werden, und laden Sie ein, jetzt den nächsten Artikel zu lesen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 23. Januar 2025
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