Auch in diesem Jahr hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wieder ein Förderprogramm zur Unterstützung der Rechte an geistigem Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen – den „Ideas Powered for Business SME Fund“.

Alle in der EU ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können einen Zuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind Inhaber, Mitglieder der Leitungsorgane des Unternehmens mit Vertretungsbefugnis, bevollmächtigte Mitarbeiter oder externe Vertreter. Als Vertreter gilt eine natürliche oder juristische Person, die vom KMU ordnungsgemäß zur rechtlichen Vertretung bevollmächtigt wurde. Nutzt ein Unternehmen, das den KMU-Fonds in Anspruch nimmt, die Dienste eines externen Vertreters, muss es zusammen mit dem Online-Antragsformular eine von beiden Parteien unterzeichnete Ehrenworterklärung einreichen. Alle Zuschusszahlungen erfolgen direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto des KMU.

Ausschließlich Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die der in der nachstehenden Tabelle definierten Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen angehören, sind berechtigt, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen:

UnternehmenskategorieUnternehmenskategorieJahresumsatzGesamtvermögen
Mittelständisches Unternehmen <250 ≤ 50 Millionen EUR ≤ 43 Millionen EUR
Kleinunternehmen <50 ≤ 10 Millionen EUR ≤ 10 Millionen EUR
Kleinstunternehmen <10 ≤ 2 Millionen EUR ≤ 2 Millionen EUR

Auch Selbstständige können Fördermittel aus dem KMU-Fonds beantragen. Hierfür müssen sie ihre Geschäftstätigkeit nachweisen. Dies kann beispielsweise durch eine offizielle Bescheinigung der zuständigen nationalen Behörde erfolgen, die ihre Verbindung zur ausgeübten Geschäftstätigkeit belegt. Dieses Dokument dient dem Nachweis, dass der Antragsteller legitime wirtschaftliche Beziehungen zu seiner Geschäftstätigkeit unterhält.

Stiftungen, Verbände und Universitäten können nur dann Zuschüsse aus dem KMU-Fonds beantragen, wenn sie geschäftlich tätig sind. Um förderberechtigt zu sein, muss ein KMU unabhängig von seiner Rechtsform eine Geschäftstätigkeit ausüben. Es muss daher in irgendeiner Form Handel treiben oder eine Tätigkeit ausüben, die gegen Entgelt oder Gewinn auf dem Markt erfolgt. Darüber hinaus kann ein Unternehmen nicht als KMU eingestuft werden, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt, gemeinsam oder einzeln, von einer oder mehreren öffentlichen Stellen kontrolliert werden.

Die oben genannten Bedingungen bedeuten, dass sich die meisten Unternehmer aus der Europäischen Union um Fördermittel bewerben können. Durch das korrekte Ausfüllen des Antrags und die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen kann fast jedes KMU – mit Ausnahme einiger weniger ausgeschlossener Einrichtungen – erfolgreich Fördermittel erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt ist.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 23. Januar 2025

Autor: Reihenherausgeber:

Erhalten Sie als Erste/r unsere Artikel und Rechtshinweise direkt in Ihr E-Mail-Postfach! Melden Sie sich für unseren Newsletter an, indem Sie auf den Link , oder kontaktieren Sie uns unter social@kglegal.pl, um die Inhalte zu personalisieren.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.