Im Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik wird derzeit an einer neuen Definition von Mobbing gearbeitet. Laut Ministerium muss die aktuelle Definition überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden, um Mobbingopfer besser zu schützen.
Die aktuelle Definition von Mobbing
Gemäß der aktuellen Fassung von Artikel 94(3) § 2 des Arbeitsgesetzbuches bedeutet Mobbing „Handlungen oder Verhaltensweisen, die einen Arbeitnehmer betreffen oder gegen einen Arbeitnehmer gerichtet sind und in anhaltender und langfristiger Belästigung oder Einschüchterung des Arbeitnehmers bestehen, die zu einer Herabstufung seiner/ihrer beruflichen Eignung führen, den Arbeitnehmer demütigen oder lächerlich machen, ihn/sie isolieren oder ihn/sie aus dem Team der Kollegen ausschließen.“
Das Spektrum an Handlungen, die als Mobbing gelten können, ist in der Praxis sehr breit – von Anekdoten und Witzen über eine Person bis hin zu körperlicher Aggression. Zu den Mitteln, die Mobber einsetzen, gehören Belästigung, Täuschung, List, Intrigen, Verleumdung und sadistisches Verhalten. Gemeinsames Merkmal ist die Verletzung der Prinzipien des sozialen Zusammenlebens und der guten Manieren sowie die Absicht, dem Opfer Schaden zuzufügen.
Die Definition muss geändert werden.
Die Definition umfasst in ihrer jetzigen Form mehrere Elemente, die gemeinsam vorliegen müssen, damit ein bestimmtes Verhalten als Mobbing gilt. Dies erschwert es Opfern, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Darüber hinaus betont das Ministerium die Notwendigkeit einer Standardisierung der Rechtsprechung, um in Mobbingfällen eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Welche Änderungen an der Definition nimmt das Projekt vor?
Der Entwurf der neuen Definition von Mobbing geht davon aus, dass das Hauptmerkmal von Mobbing die anhaltende Belästigung eines Mitarbeiters ist. Laut Vorschlag des Ministeriums sollte die Definition von Mobbing unabhängig von der Absicht des Täters und der Notwendigkeit konkreter Konsequenzen sein.
Was umfasst das Projekt sonst noch?
Wie das Ministerium mitteilte, sieht das Projekt wesentliche Änderungen vor, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Festlegung der Grundsätze zur Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung in Arbeitsvorschriften.
- Arbeitgebern wird die Pflicht auferlegt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, Mobbing aufzudecken und darauf zu reagieren sowie Opfer von Mobbing zu unterstützen.
- Befreiung von der zivilrechtlichen Haftung des Arbeitgebers, wenn das Mobbing nicht vom Vorgesetzten des Arbeitnehmers ausging und geeignete Präventivmaßnahmen ergriffen wurden.
- Festlegung einer Mindestschwelle für die Entschädigung bei Mobbing in Höhe von sechs Monatsgehältern.
Die oben genannten Änderungen könnten einen erheblichen Einfluss auf die Erleichterung von Verfahren und den Schutz von Opfern von Mobbing haben.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 19. Dezember 2024
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