Whistleblower-Regelungen und ESG-Prinzipien sind im modernen Unternehmensmanagement zunehmend miteinander verknüpft. Whistleblower, also Personen, die Fehlverhalten in Unternehmen aufdecken, spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit – den Grundpfeilern von ESG. In Zeiten wachsenden Fokus auf Nachhaltigkeit und ethisches Geschäftsgebaren müssen Unternehmen nicht nur Umwelt und Arbeitsbedingungen schützen, sondern auch ein sicheres Umfeld für die Meldung potenzieller Verstöße schaffen.

Fragen im Zusammenhang mit Hinweisgebern und deren Schutz im ESG-Bereich werden primär durch die Berichterstattung im Bereich Corporate Governance (G) abgedeckt, insbesondere durch den ESRS-G1-Standard, der die Durchführung von Geschäftstätigkeiten im Rahmen der nichtfinanziellen ESG-Berichterstattung regelt. Die CSRD-Richtlinie und die ergänzende Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission legen ausdrücklich fest, dass im Rahmen der Darstellung der Unternehmenskultur die Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb eines Unternehmens offengelegt werden müssen. Daher ist es erforderlich, die Maßnahmen hinsichtlich der im Unternehmen eingerichteten Meldekanäle, die es interessierten Parteien ermöglichen, Meldungen zu erstatten, die Richtlinien zur Schulung und Information der Mitarbeiter sowie die Hinweisgeberschutzrichtlinie zu spezifizieren. Ein angemessener Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und ein geeignetes Folgeverfahren sind ebenfalls Elemente einer starken Unternehmenskultur. Hinweisgeber können somit Unregelmäßigkeiten im Bereich Corporate Governance aufdecken, wie beispielsweise illegale Aktivitäten, Korruption, Interessenkonflikte oder Machtmissbrauch.

Im Bereich der ESG-Berichterstattung zu sozialen Themen (S) spielt auch der Schutz von Hinweisgebern eine wichtige Rolle. Diese tragen maßgeblich zur Einhaltung ethischer Normen, Menschenrechtsstandards und des Arbeitsrechts bei. Ihre Tätigkeit ist insbesondere im Kontext der Überwachung von Arbeitgeberpraktiken, Mitarbeiterbeziehungen, der Einhaltung sozialer Standards und der Bekämpfung von Diskriminierung von Bedeutung. Unternehmen, die ESG-Berichte erstellen, müssen offenlegen, welche Maßnahmen sie zur Unterstützung von Hinweisgebern ergreifen und wie sie die Meldung von sozialem Fehlverhalten fördern. Es ist wichtig zu betonen, dass die Tätigkeit von Hinweisgebern zu einem transparenten und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld beiträgt und die schnelle Identifizierung von Problemen ermöglicht, die dem Unternehmen negative Reputationsfolgen aussetzen könnten.

Die Umweltkomponente (E) spielt eine grundlegende Rolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen und konzentriert sich auf die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die natürliche Umwelt. Hinweisgeber sind gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, sowie nach nationalem Recht befugt, Verstöße in diesem Bereich zu melden und so zur Verbesserung der Umweltstandards in Unternehmen beizutragen. Die Einbeziehung dieser Akteure in eine ESG-Strategie fördert Transparenz und Verantwortlichkeit im Ressourcenmanagement und erleichtert die Identifizierung und Beseitigung umweltschädlicher Praktiken. Die Berichterstattung umfasst Aspekte wie Abfallmanagement, Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz und die Beschaffung nachhaltiger Rohstoffe.

Hinweisgeber spielen daher eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Ethik und Transparenz in Unternehmen. Ihr Handeln trägt zur Verbesserung von ESG-Standards und zum Aufbau von Vertrauen in den Beziehungen zu den Stakeholdern bei. Um Hinweisgeber effektiv zu unterstützen, müssen Unternehmen in Rechtsschutz investieren, eine offene Unternehmenskultur schaffen und Richtlinien implementieren, die Verantwortlichkeit fördern. Letztendlich sind Hinweisgeber Schlüsselfiguren auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Geschäftswelt.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 13. November 2024

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