Der 11. September 2025 wird ein besonderer Tag für polnische Kreditnehmer sein. Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union legte seine Schlussanträge in der Rechtssache C-471/24 (JJ gegen PKO BP SA) vor, die ein auf dem WIBOR basierendes Hypothekendarlehen betrifft.
WIBOR – ein unsichtbarer Mechanismus in jeder Folge
WIBOR ( Warsaw Interbank Offered Rate ) den Zinssatz für Zloty-Kredite. Er sollte die tatsächlichen Kosten von Bankkrediten widerspiegeln. In der Praxis basierte er jedoch größtenteils auf Angaben, die oft nicht durch tatsächliche Transaktionen belegt waren. Für Verbraucher bedeutete dies, dass die Höhe der Rate von einem Index abhing, den sie weder verstanden noch überprüfen konnten.
Vorfragen eines polnischen Gerichts
Das Bezirksgericht in Częstochowa legte dem Gerichtshof vier Fragen von grundlegender Bedeutung vor:
- Können die Bestimmungen eines auf dem WIBOR basierenden Darlehensvertrags auf Unfairness überprüft werden?
- Unterliegen solche Bestimmungen – selbst wenn sie sich auf die Hauptbedingungen des Vertrags beziehen – einer gerichtlichen Überprüfung?
- Verletzt der Mangel an verlässlichen Informationen für den Verbraucher über das Risiko eines variablen Zinssatzes und die intransparente Methode zur Ermittlung des Index das vertragliche Gleichgewicht der Parteien?
- Wenn diese Klauseln als missbräuchlich angesehen werden, kann die Vereinbarung dann weiterhin nur mit der Bankmarge gelten, was in der Praxis dazu führen würde, dass das Darlehen in ein Festzinsprodukt umgewandelt wird?
Dies sind Fragen, die nicht nur einen Einzelfall betreffen, sondern die Struktur von Tausenden von Verträgen, die von polnischen Familien abgeschlossen werden.
Schlussanträge des EuGH-Anwalts
Der Generalanwalt bestätigte Folgendes:
- Auf WIBOR basierende Klauseln können von Gerichten geprüft werden – sie sind nicht von der Überprüfung ausgenommen;
- Banken sind verpflichtet, Verbraucher zuverlässig über das Risiko eines variablen Zinssatzes, die Funktionsweise des Index und seine finanziellen Folgen zu informieren;
- Mangelnde Transparenz birgt das Risiko, dass die Bestimmungen als unfair angesehen werden und das Gleichgewicht der Parteien stören.
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich die Bewertung nicht auf den WIBOR-Index selbst bezog, sondern auf die Art und Weise, wie Banken ihn in Verträge einführten und die Kunden darüber informierten.
Die Rolle der Meinung des Ombudsmanns
Obwohl das Gutachten nicht bindend ist, zeigt die Erfahrung in der Rechtsprechung, dass der EuGH in den meisten Fällen dieser Richtung folgt. Daher kann man bereits von einem Durchbruch sprechen – dieses Gutachten sendet ein klares Signal an die nationalen Gerichte und gibt PLN-Kreditnehmern echte Hoffnung.
Zwei Streitperioden um WIBOR
Bei der Analyse der WIBOR-Problematik müssen zwei Phasen unterschieden werden. Die erste Phase erstreckt sich vor der Übernahme der Administratorrolle durch GPW Benchmark (ehemals ACI Polska) und war geprägt von besonders starken Vorwürfen mangelnder Transaktionsabwicklung. Die zweite Phase folgt auf das Inkrafttreten der BMR-Verordnung, die EU-Standards für Benchmarks einführte. Eine Bewertung beider Zeiträume wird die Situation Tausender Verbraucher aufzeigen, die in verschiedenen Jahren Verträge abgeschlossen haben.
Echo der Schweizer Frankenprobleme
Die Geschichte der Schweizer-Franken-Kredite zeigt, dass erst das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Weg für einen umfassenden Verbraucherschutz in Polen ebnete. Das heutige Urteil wirft die Frage auf, ob sich ein ähnliches Szenario bei WIBOR-basierten Krediten wiederholen wird. Sollte die vom Ombudsmann vorgegebene Linie im Urteil bestätigt werden, könnten die Folgen vergleichbar sein – sowohl für Kreditnehmer als auch für den Bankensektor.
Zusammenfassung
Das Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klärt die Angelegenheit zwar noch nicht abschließend, stellt aber bereits einen Wendepunkt dar. Erstmals wurde eindeutig bestätigt, dass der WIBOR-Mechanismus der gerichtlichen Kontrolle unterliegt und Verbraucher ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dies eröffnet ein neues Kapitel in Kreditstreitigkeiten, das langfristig zu spürbaren Veränderungen der Situation von Kreditnehmern und einer grundlegenden Reform des Bankwesens in Polen führen könnte.
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