Um in Polen eine Entschädigung für eine Berufskrankheit zu erhalten, muss ein Zusammenhang zwischen Gesundheit und Arbeitsbedingungen nachgewiesen werden. Im heutigen Artikel beleuchte ich die wichtigsten Punkte, die bei der Beantragung einer angemessenen Entschädigung zu beachten sind.

Bestätigung einer Berufskrankheit

Ein entscheidender Schritt ist die formale Diagnose einer Berufskrankheit, die die Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen bildet. Das Verfahren beginnt mit der Meldung einer vermuteten Berufskrankheit. Dies kann durch einen Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten, einen Arzt oder einen Mitarbeiter des staatlichen Gesundheitsamtes erfolgen. Die Meldung wird an den zuständigen staatlichen Gesundheitsinspektor weitergeleitet, der eine Untersuchung einleitet. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpflichtet, Unterlagen über die Arbeitsbedingungen der meldenden Person zu erstellen, einschließlich Informationen über die Exposition gegenüber schädlichen Faktoren.

Als Nächstes wird eine Person, bei der der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, zur Untersuchung an ein medizinisches Untersuchungszentrum, in der Regel eine Arbeitsmedizinische Klinik, überwiesen. Ein Arzt dieser Einrichtung führt Untersuchungen durch und wertet die vorgelegten Unterlagen aus, um festzustellen, ob die Erkrankung in der Liste der Berufskrankheiten gemäß der Verordnung des Ministerrats aufgeführt ist. Bestätigt der Arzt den Zusammenhang der Erkrankung mit der Arbeit, stellt er ein entsprechendes Attest aus, das an den zuständigen Landesgesundheitsinspektor weitergeleitet wird. Dieser wiederum erlässt einen Verwaltungsbescheid, mit dem er die Berufskrankheit anerkennt oder ablehnt. Gegen diesen Bescheid kann Berufung eingelegt werden – zunächst beim Landesgesundheitsinspektor und anschließend beim Verwaltungsgericht.

Vorteile aus dem Sozialversicherungssystem

Sobald eine Berufskrankheit anerkannt ist, kann der Betroffene Leistungen der Sozialversicherung beantragen. Dazu gehören eine einmalige Entschädigung durch die Sozialversicherungsanstalt, Rehabilitationsleistungen, eine Erwerbsminderungsrente, die Erstattung von Krankheitskosten und die Möglichkeit einer beruflichen Umschulung.

Einmalige Entschädigung von ZUS – Verfahren

Um eine Einmalzahlung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) einreichen. Diesem Antrag sind ein Bescheid über die Berufskrankheit und eine Bescheinigung eines ZUS-Arztes über den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung beizufügen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem jeweils geltenden Satz pro Prozentpunkt.

Unterliegen Ansprüche wegen Berufskrankheiten einer Verjährungsfrist?

Im Hinblick auf die Verjährungsfrist für Ansprüche ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 13. Februar 2025 (Az. III PSK 5/24) von Bedeutung. Das Gericht führte aus, dass „der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, sobald er die negativen Folgen des schadensverursachenden Ereignisses erkennt und sich des erlittenen Schadens bewusst ist.“ Mit anderen Worten: Die Verjährungsfrist beginnt mit der Diagnose durch eine qualifizierte medizinische Einrichtung und deren Einstufung als Berufskrankheit. Es ist jedoch nicht erforderlich, die endgültige Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde abzuwarten.

Zusammenfassung

Der gesamte Prozess kann zeitaufwändig sein und mehrere Institutionen einbeziehen. Daher ist es unerlässlich, sorgfältig medizinische und arbeitsmedizinische Unterlagen zusammenzutragen, die die Exposition gegenüber schädlichen Faktoren und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen bestätigen. Wird eine Berufskrankheit nicht anerkannt oder werden Leistungen verweigert, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 30. Juli 2025.

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