Das polnische Steuersystem ist verschachtelt und kompliziert, wie die Ergebnisse jährlicher Steuerrankings belegen. Ständig angekündigte Änderungen, die angeblich Mängel im Steuerrecht beheben sollen, führen lediglich zu einer Aufblähung der Gesetze und machen diese zunehmend unverständlicher.

Nur weil das polnische Steuersystem kompliziert ist, heißt das nicht, dass man in Polen nicht niedrige Steuern zahlen kann. Im Gegenteil. Es gibt verschiedene Hilfsmittel, die das erleichtern. Hier sind drei der beliebtesten Beispiele.

IP-Box-Entlastung

Einer unserer Mandanten, ein Unternehmen aus der IT-Branche, erzielte im zweiten Halbjahr einen Umsatz von über 2 Millionen Euro. Daher verliert es im nächsten Steuerjahr nicht nur den Vorteil des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes (9 %), sondern muss auch für das gesamte laufende Steuerjahr Vorauszahlungen in Höhe von 19 % leisten. Seit seiner Gründung führt das Unternehmen Buchhaltungsunterlagen, die es ermöglichen, Einnahmen und Kosten jedem einzelnen produzierten Computerprogramm zuzuordnen.

Im Namen des Unternehmens beantragten wir eine verbindliche Auskunft, die die Berechtigung zur Inanspruchnahme der IP-BOX-Steuervergünstigung bestätigt. Demnach kann das Unternehmen zwar weiterhin nicht den Körperschaftsteuersatz von 9 % anwenden, jedoch den Satz von 5 %.

Estnische CIT

Diese Lösung ermöglicht die steuerfreie Reinvestition von Gewinnen. Sie hat sich für unseren Mandanten aus der Baubranche bewährt. Er besitzt mehrere Unternehmen, wobei das profitabelste als Kommanditgesellschaft (KG) geführt wurde. Dies führte zu einer Doppelbesteuerung der Gewinne: Die Steuern wurden zunächst von der Kommanditgesellschaft und anschließend von ihren Gesellschaftern, einschließlich der KG, entrichtet. Daher musste die Struktur zunächst vereinfacht werden. Die Kommanditgesellschaft wurde in eine KG umgewandelt, und die Gesellschafter waren ausschließlich natürliche Personen. Es stellte sich außerdem heraus, dass das Unternehmen den Großteil seiner Gewinne reinvestierte. Aus diesem Grund wurde die estnische Körperschaftsteuer eingeführt. Letztendlich sank die Steuerbelastung des Unternehmens trotz der Ausschüttung eines Teils des Gewinns als Dividende deutlich.

Familienstiftung

Eine Familienstiftung dient nicht nur der Sicherung der Unternehmensnachfolge, sondern kann auch die Geschäftstätigkeit optimieren. Unser Mandant aus dem Bereich der erneuerbaren Energien hat sich für die Einrichtung einer solchen Stiftung entschieden. Er tätigt mehrere Investitionen, die jeweils von einer anderen Gesellschaft verantwortet werden. Bisher wurden diese durch Darlehen des Hauptgesellschafters finanziert. Die Zweckgesellschaften zahlten zwar keine Kapitalertragsteuer auf die Darlehen, der Kreditgeber musste jedoch 19 % Steuern auf die erhaltenen Zinsen entrichten. Auch auf die erhaltenen Dividenden wurde Steuern gezahlt. Nach der Gründung der Familienstiftung, die nun Hauptgesellschafterin der Zweckgesellschaften ist, entfällt die Steuer auf die erhaltenen Darlehenszinsen. Darüber hinaus ist sie auch von der Dividendensteuer befreit. Daher können diese Mittel zur kostenlosen Kofinanzierung weiterer Projekte eingesetzt werden. Schüttet die Familienstiftung Gelder an ihre Begünstigten aus, beträgt der Steuersatz 15 % anstelle der 19 %, die für Dividenden der Gesellschaft gelten würden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 15. Dezember 2025.

Autor/Herausgeber der Reihe:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.