Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) entwickelt einen fortschrittlichen Analysealgorithmus zur Identifizierung von Unternehmen, die möglicherweise Scheinselbstständigkeit betreiben. Das neue Instrument soll die nationale Arbeitsinspektion bei der Aufdeckung von Fällen unterstützen, in denen B2B-Verträge ( Business-to-Business ) faktisch ein Arbeitsverhältnis ersetzen.
Der Algorithmus analysiert eine Vielzahl von Daten, die von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) erhoben werden, darunter Informationen zu Beitragszahlern und Kooperationsmustern mit Einzelunternehmern. Obwohl die technischen Details noch nicht bekannt sind, weisen Experten auf wichtige Warnsignale hin, wie beispielsweise die monatliche Ausstellung einer einzigen Rechnung an einen einzigen Auftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen für einen ehemaligen Arbeitgeber unmittelbar nach dem Wechsel in den B2B-Bereich sowie die mit einem Arbeitsvertrag verbundene Dauerhaftigkeit und Unterordnung.
Das neue System soll die Durchführung von Inspektionen grundlegend verändern. Anstelle von Stichproben oder reaktiven Besuchen (oftmals aufgrund von Beschwerden) erhält die Nationale Arbeitsinspektion (PIP) vom Sozialversicherungsträger (ZUS) Listen von Unternehmen mit dem höchsten Risiko für Verstöße. Dadurch erhalten die Inspektoren Zugang zu Unternehmen mit vorab analysierten Risikodaten und spezifischen Informationen, was die Effektivität der Inspektionen deutlich steigert.
Für Unternehmer bedeutet dies ein deutlich erhöhtes Risiko, dass B2B-Beziehungen in Frage gestellt werden. Geschäftsmodelle, die auf massenhafter Selbstständigkeit basieren, werden besonders genau unter die Lupe genommen, und eine
aggressive Optimierung der Arbeitskosten wird deutlich riskanter. Unternehmer sollten daher sowohl den Inhalt von Verträgen als auch die tatsächliche Zusammenarbeit mit Auftragnehmern analysieren, um potenzielle finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 16. Dezember 2025.
Autor:
