Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 21. Februar 2024
In seinem Beschluss vom 21. Februar dieses Jahres entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Gesellschafter einer zweiköpfigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der 99 Prozent der Anteile hält, nicht der obligatorischen Sozialversicherung unterliegt.

