Die Tätigkeit von Whistleblowern, also Personen, die Unregelmäßigkeiten in Organisationen aufdecken und melden, lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Zwar war dies keine gesetzlich geregelte Institution, doch bereits im 5. Jahrhundert v. Chr. war es in Athen üblich, die Behörden über Diebstähle, andere Verbrechen und unangebrachte gesellschaftliche Phänomene zu informieren. Mit der Zeit erhielten diese Personen den Namen Sykophanten und begannen, professionell zu berichten, wodurch sie beträchtliche Einkünfte erzielten. Im Mittelalter begann dann ein intensiver Kampf gegen die Korruption, und die Institution des Qui Tam wurde eingeführt. Dabei klagte eine Person sowohl im persönlichen Interesse als auch im Interesse des Königs. Im Gegenzug für die Information der Behörden wurde diese aus den im Zusammenhang mit den unrechtmäßigen Aktivitäten der Person beschlagnahmten Geldern belohnt. Die Stellung der Whistleblower wurde in den Vereinigten Staaten erst im 7. Jahrhundert systematisch geregelt, wo sie mit einem Teil der gegen Betrüger verhängten Geldstrafen belohnt wurden. Die ersten bekannten Whistleblower waren US-amerikanische Matrosen, die das Fehlverhalten des Kommodore der Kontinentalmarine, Esk Hopkins, meldeten und anschließend eine Petition an den Kontinentalkongress unterzeichneten, in der sie die Handlungen und Übergriffe ihres Kommandanten anprangerten. Schließlich gewannen sie die Unterstützung der Behörden. 1778 verabschiedete der Kontinentalkongress das erste Gesetz, das sich direkt an die zuständige Institution richtete – das weltweit erste Whistleblower-Schutzgesetz. Der False Claims Act von 1863, der bis heute gilt, erweiterte und unterstrich die Bedeutung und Notwendigkeit des Whistleblower-Schutzes. Dieser wurde durch das Gesetz, das Whistleblowern einen Teil der staatlichen Entschädigung für ihre Meldungen zusicherte, weiter bekräftigt.
Die Geschichte von Hinweisgebern in Polen ist jedoch noch nicht sehr lang – das Problem des mangelnden Schutzes von Personen, die Unregelmäßigkeiten am Arbeitsplatz oder in anderen Organisationen melden, wird vor allem durch die Rechtsprechung verdeutlicht. Da die verschiedenen in den EU-Ländern bestehenden Hinweisgeberschutzmechanismen das Problem oft nicht ausreichend lösen, wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, erlassen. Die Umsetzung der Richtlinienbestimmungen in die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten ist in den meisten Mitgliedstaaten weit fortgeschritten, in Polen wurde die Richtlinie jedoch bisher nicht umgesetzt.
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Rechtsstatus ab dem 27. September 2023.
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