Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein Arbeitnehmer ein Erwachsener ist, der für seinen Arbeitgeber arbeitet. Gleichzeitig glauben die meisten Menschen, dass die Beschäftigung von Minderjährigen gänzlich verboten ist. Das stimmt jedoch nicht.
Wer ist ein jugendlicher Arbeiter?
Grundsätzlich gilt als jugendlicher Arbeitnehmer, wer mindestens 15, aber unter 18 Jahre alt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitsgesetzbuch die Beschäftigung von Jugendlichen im Allgemeinen nur in zwei Fällen zulässt:
- Sie haben mindestens acht Jahre Grundschule absolviert und
- Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Art der Arbeit keine Gefahr für ihre Gesundheit darstellt.
Welche Art von Arbeit kann ein jugendlicher Arbeiter verrichten?
Grundsätzlich kann ein jugendlicher Arbeitnehmer zum Zwecke der Berufsausbildung oder zu anderen Zwecken als der Berufsausbildung beschäftigt werden.
Im ersten Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, insbesondere Folgendes in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:
- Art der Berufsausbildung (Erlernen eines Berufs oder Ausbildung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit);
- Dauer und Ort der Berufsausbildung;
- Methode der theoretischen Ausbildung;
- Höhe der Vergütung.
Es ist jedoch hervorzuheben, was für den Arbeitgeber von Bedeutung ist, dass die Beendigung eines solchen (zum Zwecke der Berufsausbildung abgeschlossenen) Vertrags besonders eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 196 des Arbeitsgesetzbuches ist dies nur in folgenden Fällen möglich:
- Nichterfüllung der Verpflichtungen eines Minderjährigen aus dem Arbeitsvertrag oder der Verpflichtung zur Fortsetzung seiner Ausbildung trotz der gegen ihn angewandten Erziehungsmaßnahmen;
- Erklärung des Konkurses oder der Liquidation des Arbeitgebers;
- Umstrukturierung des Arbeitsplatzes, die eine Fortsetzung der Berufsausbildung unmöglich macht;
- Feststellung der Ungeeignetheit des Jugendlichen für die Arbeit, in der er eine Berufsausbildung absolviert.
Bei anderen Arbeitsverträgen dürfen Jugendliche nur mit leichten Tätigkeiten beschäftigt werden, d. h. mit Tätigkeiten, die keine Gefahr für ihre Gesundheit, ihre psychophysische Entwicklung oder ihr Leben darstellen. Die Arbeit darf zudem die schulischen Verpflichtungen des Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Die Liste der zulässigen Tätigkeiten wird vom Arbeitgeber nach Zustimmung eines Arbeitsmediziners erstellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber Minderjährige beschäftigen dürfen. Dies unterliegt jedoch bestimmten arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten davon, insbesondere im Hinblick auf die Art der vom Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit.
In nachfolgenden Artikeln werden wir jedoch auf weitere Aspekte hinweisen, die bei der Beschäftigung von Minderjährigen berücksichtigt werden sollten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 10. Oktober 2024.
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