Meine Damen und Herren,
am 28. März 2020 verabschiedete der Sejm das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sondermaßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Eindämmung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und den daraus resultierenden Krisensituationen sowie bestimmter anderer Gesetze, den sogenannten „Anti-Krisen-Schutzschild“. Die Gesetzgebungsarbeit an dem Gesetz ist noch im Gange, daher warten wir auf seine endgültige Fassung.

Ziel des Anti-Krisen-Schutzschildes ist es, in erster Linie Unternehmern zu helfen, die in Polen durch das Auftreten von COVID-19 negative Folgen erlitten haben.

Während wir auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes warten und angesichts des Risikos eines Liquiditätsverlusts für viele Unternehmer, möchten wir Sie auf die von der Bank Gospodarstwa Krajowego und anderen Finanzinstitutionen vorgeschlagenen Lösungen aufmerksam machen.

I. De-minimis-Garantien

Das von BGK entwickelte Hilfspaket für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe zielt darauf ab, die Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmer in Polen zu verringern und umfasst folgende Lösungen:

  1. Erhöhung des Garantieumfangs auf 80 % des Darlehensbetrags
  2. Keine Provision für die Ausstellung einer Garantie – für das erste Jahr der Garantiezeit
  3. Verlängerung der Garantiezeit für Betriebsmittelkredite von 27 Monaten auf 39 Monate,
  4. Zweck des Darlehens: Finanzierung von Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit,
  5. Verzicht auf die Erhebung von Provisionen auf bereits bestehende und bis zum 31. Dezember 2020 fällige Garantien.

Die oben genannten Garantien stehen Unternehmern zur Verfügung, die zum 1. Februar 2020 keine Zahlungsrückstände gegenüber der kreditgebenden Bank oder Zahlungsrückstände bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Finanzamt hatten.

Diese Lösungen stehen bis zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung. Die finanzielle Situation wird von den kreditgebenden Banken geprüft. Eine Liste der Banken finden Sie unter https://www.bgk.pl/pakietpomocy/systemy-gwarancji/ , weitere Informationen unter https://www.bgk.pl/pakietpomocy/systemy-gwarancji/ .

Wir empfehlen Ihnen, sich mit der jeweiligen Bank in Verbindung zu setzen, um das BGK-Unterstützungspaket in Anspruch zu nehmen.

Die BGK erarbeitet außerdem ein Hilfsprogramm für mittelständische und große Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Die Garantien für mittelständische und große Unternehmen aus dem Liquiditätsgarantiefonds umfassen folgende Maßnahmen:

  1. Sicherheiten bis zu 80 % des Darlehensbetrags (Garantiebetrag von 3,5 Millionen PLN bis 200 Millionen PLN),
  2. für neue oder verlängerte Kredite,
  3. Durch die Garantie abgedeckter Darlehensbetrag – bis zu 250 Millionen PLN
  4. Garantiezeitraum – maximal 27 Monate,
  5. Zweck des Darlehens – Sicherstellung der finanziellen Liquidität.

II. Aussetzung der Darlehensrückzahlungen, Senkung des Zinssatzes

Darüber hinaus bieten viele Finanzinstitute die Möglichkeit, Kreditzahlungen auszusetzen oder die Zinssätze zu senken. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Banken und Leasinggesellschaften in Verbindung zu setzen, um mehr über mögliche Lösungen zu erfahren, die Ihre finanzielle Situation stabilisieren oder verbessern könnten.

Es ist wichtig zu beachten, dass immer mehr Unternehmer Schwierigkeiten haben, ihre laufenden Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, wodurch der Bedarf an staatlichen Fördermitteln steigt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die von BGK und dem Parlament vorgeschlagenen Lösungen umgehend zu nutzen. Wir hoffen, dass Ihnen dies hilft, Ihre Liquidität zu sichern.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Punkten oder zu anderen Themen im Zusammenhang mit den Lösungen des sogenannten Anti-Krisen-Schutzschildes haben, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei.

Diese Informationen wurden auf Grundlage offizieller Bekanntmachungen auf der BGK-Website zusammengestellt.


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