Die estnische Körperschaftsteuer (KSt) ist eine alternative Besteuerungsmethode, die in Kapitel 6b des Körperschaftsteuergesetzes geregelt ist. Bei diesem System werden ausgeschüttete Gewinne erst dann besteuert, wenn sie tatsächlich ausgeschüttet werden oder Zahlungen erfolgen, die Ausschüttungen gleichwertig sind und als verdeckte Gewinne bezeichnet werden.

Seit ihrer Einführung hat die Regelung des verdeckten Gewinns, eines der steuerpflichtigen Posten, bei Steuerzahlern die größten Zweifel hervorgerufen. Tausende von Steuerbescheiden wurden erlassen, die die Definition des verdeckten Gewinns prägen. Ein strittiger Punkt in der praktischen Anwendung des estnischen Körperschaftsteuergesetzes ist die Vergütung von Gesellschaftern für wiederkehrende Sachleistungen, die in Artikel 176 des Handelsgesetzbuches geregelt ist. Der Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes vertritt in seinen Steuerbescheiden stets die Auffassung, dass solche Leistungen trotz ihrer marktwirtschaftlichen Natur als verdeckter Gewinn pauschal besteuert werden.

Das Wesen wiederkehrender Sachleistungen (Artikel 176 des Handelsgesetzbuches)

Wiederkehrende nicht-monetäre Vorteile sind eine Rechtsinstitution, die es ermöglicht, den Partnern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wiederkehrende nicht-monetäre Verpflichtungen zum Wohle der Gesellschaft aufzuerlegen.

Die wichtigsten Vorteile, die sich aus dem Handelsgesellschaftskodex ergeben, sind:

1. Verpflichtung im Gesellschaftsvertrag: Art, Umfang und Häufigkeit der Dienstleistungen müssen im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Beispiele für Tätigkeiten sind etwa Buchhaltungsdienstleistungen, IT-Support oder die Kontaktaufnahme mit Kunden.

2. Vergütung unabhängig vom Gewinn: Die Vergütung des Aktionärs für diese Leistungen muss vom Unternehmen auch dann gezahlt werden, wenn der Jahresabschluss keinen Gewinn ausweist.

3. Marktpreisanforderung: Die Vergütung darf die jeweils geltenden Marktpreise oder -sätze nicht übersteigen. Bei den beschriebenen zukünftigen Ereignissen stellten die Antragsteller sicher, dass die Vergütung gemäß Artikel 11c des Körperschaftsteuergesetzes zu Marktpreisen festgesetzt wurde.

Die wiederkehrenden Leistungen erlebten nach der Reform der Krankenversicherungsbeiträge eine Renaissance. Die Vergütung für die Erbringung solcher Leistungen ist nicht in der Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge enthalten.

Definition des versteckten Gewinns im estnischen Körperschaftsteuergesetz

Im estnischen Körperschaftsteuersystem wird unter anderem das Einkommen, das der Höhe der versteckten Gewinne entspricht, pauschal besteuert (Artikel 28m Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes).

Verborgene Gewinne sind monetäre oder nicht-monetäre Vorteile (bezahlt, unentgeltlich oder teilweise bezahlt), die im Zusammenhang mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung gewährt werden, mit Ausnahme von ausgeschütteten Gewinnen. Der Begünstigte muss ein Aktionär, Gesellschafter, Partner oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen sein. Ein als verborgener Gewinn eingestufter Vorteil kann im Rahmen einer dividendenähnlichen Leistung bewertet werden.

Allerdings sieht das CIT-Gesetz in Artikel 28m Absatz 4 eine Liste von Ausnahmen von der Definition versteckter Gewinne vor.

Ein wichtiger Ausschlussgrund bei der Partnervergütung ist die Vergütung aus einem Arbeitsvertrag oder einem Vertrag über eine bestimmte Leistung.

Diese Ausnahme gilt nur insoweit, als die Summe dieser Vergütungen und Leistungen in einem bestimmten Monat das Fünffache der durchschnittlichen monatlichen Vergütung, die der Steuerpflichtige aus den oben genannten Gründen zahlt (oder der durchschnittlichen monatlichen Vergütung im Unternehmenssektor), nicht übersteigt.

Die Position der Steuerbehörden zu Artikel 176 des Handelsgesetzbuches

In Anträgen auf steuerliche Vorabinformationen geben Antragsteller meist an, dass ihre Zahlungen keine verdeckten Gewinne darstellen, weil:

1) werden zu Marktbedingungen festgelegt;

2) werden unabhängig vom erzielten Gewinn bezahlt;

3) sind für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens notwendig.

Obwohl die Vergütung unabhängig vom Gewinn gezahlt wird, erkennen die Behörden an, dass die Regelung in Artikel 176 des Handelsgesetzbuches mit dem Recht des Aktionärs auf Gewinnbeteiligung verknüpft ist. Dies wird als indirektes Instrument informeller Gewinnverteilung betrachtet. Die Entscheidung, die Vergütungspflicht aufzuerlegen und eine Vergütung zu zahlen, ergibt sich aus dem Eigentumsverhältnis und beeinflusst die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, was für Außenstehende nicht möglich ist. Diese Leistung stellt eine Vergütung dar, die nicht der Gewinnausschüttung entspricht, und ist an das Recht auf Gewinnbeteiligung geknüpft.

Da es sich hierbei um Leistungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung handelt und sie keine Vergütung im Sinne eines Arbeitsvertrags oder eines Werkvertrags darstellen, bedeutet dies, dass es sich um einen vollständig verdeckten Gewinn handelt.

In diesem Zusammenhang bleiben Argumente bezüglich des Marktcharakters der Vergütung für die steuerliche Qualifizierung nach estnischem Körperschaftsteuerrecht irrelevant.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach der aktuellen Auslegung des Direktors des Nationalen Steuerinformationsdienstes (KIS) der entscheidende Faktor für die Steuerpflicht von geldwerten Vorteilen gemäß Artikel 176 des Handelsgesetzbuches deren Einstufung nach der Einkommensteuer ist. Sofern es sich bei diesen Vorteilen nicht um Vergütungen für einen ausdrücklich ausgeschlossenen Zweck (Arbeit, Beruf, zivilrechtliche Verträge) handelt, gelten sie als verdeckter Gewinn (als geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung) und unterliegen der estnischen Körperschaftsteuer.

Siehe auch:

Versteckte Gewinne in der estnischen Körperschaftsteuer

Sachdividende in einem Unternehmen mit estnischer Körperschaftsteuer

Passives Einkommen in der estnischen Körperschaftsteuer

Rechnungsstellung des Unternehmens durch einen Partner und estnische CIT

Wie kommt man aus dem estnischen CIT heraus?

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 24. November 2025.

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