Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung seines Arbeitsvertrags wehren, indem er beim zuständigen Arbeitsgericht Berufung einlegt. Die Wahl des Klagegrundes liegt im Ermessen des Arbeitnehmers; er kann beim Gericht beantragen, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen oder alternativ seine Wiedereinstellung und eine Entschädigung zu erwirken.
In der Praxis ist die am häufigsten von Arbeitnehmern gewählte Forderung die Entschädigung.
Höhe der Entschädigung
Die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten, hängt vom Durchschnittsgehalt des Arbeitnehmers in den drei Monaten vor dem Kündigungstermin ab. Wie hoch ist die maximale Entschädigung, die ein Arbeitnehmer erwarten kann? Das Gericht kann eine Entschädigung in Höhe des Dreifachen des monatlichen Gehalts zusprechen, wobei der Mindestbetrag zwei Wochengehälter beträgt.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitnehmer im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung sein Bruttogehalt erhält. Die Vergütung ist steuerfrei und es werden keine Sozialversicherungsbeiträge darauf erhoben.
Frist für die Einlegung eines Einspruchs
Die reguläre Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beträgt 21 Tage ab Zustellung des Kündigungsschreibens. Grundsätzlich beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, die Kündigung – also die Erklärung des Arbeitgebers, seine Rechte zu verteidigen – zu prüfen. Es ist zu beachten, dass Klagen des Arbeitnehmers bezüglich der Begründung, des Ablaufs oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Berichtigung des Arbeitsverhältnisses oder des Verzichts auf eine Disziplinarmaßnahme nach Ablauf dieser Fristen abgewiesen werden müssen.
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber nur durch eine entsprechende Klage (auf Nichtigerklärung, Wiedereinstellung oder Schadensersatz) innerhalb der geltenden Frist angefochten werden kann. Versäumt der Arbeitnehmer dies, gilt die Kündigung als rechtmäßig (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25. Februar 2009, II PK 164/08, Legalis Nr. 242726). Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer, ohne die Rechtswidrigkeit der Kündigung durch die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Klagen innerhalb der geltenden Frist nachzuweisen, in keinem anderen Verfahren die Rechtswidrigkeit des Handelns des Arbeitgebers als Grundlage für Schadensersatzansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen kann (zur Geltendmachung sogenannter ergänzender Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Rechtsbehelf gegen die Kündigungserklärung des Arbeitgebers nach Arbeitsrecht ausgeschöpft sein).
Die Rolle des Gerichts in arbeitsrechtlichen Verfahren
Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung für Arbeitsunfälle ist ein komplexer Prozess, der eine gründliche Prüfung aller relevanten Fakten und Umstände erfordert. Das Gericht muss feststellen, ob dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung zusteht und, falls ja, in welcher Höhe.
Zu diesem Zweck prüft das Gericht die Umstände der Vertragsbeendigung, insbesondere ob die Beendigung rechtmäßig war, sowie die Gründe und Umstände der Beendigung. Zur Prüfung dieser Umstände analysiert das Gericht die von beiden Parteien vorgelegten Beweismittel in Form von Dokumenten, Zeugenaussagen und Stellungnahmen der Parteien.
Angesichts des Vorstehenden ist klar, dass das Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen (weitgehend) ein komplexer Prozess ist, bei dem eine Reihe von Umständen geprüft werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen wird, einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Arbeitgeber aufzunehmen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 21. Juni 2024
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