Letzte Woche fanden mehrere wichtige Treffen statt, die die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsvorschriften in naher Zukunft maßgeblich beeinflussen könnten. Im heutigen Artikel werde ich zwei zentrale Themen beleuchten, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Bedeutung sind.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Dienstaltersregelung
Am 22. Juli fand im Sejm die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt, der davon ausgeht, dass Zeiten der Führung eines Einzelunternehmens und der Arbeit im Rahmen eines Mandatsvertrags in die Dienstzeit einbezogen werden.
Ziel des Projekts ist es, gleiche Chancen beim Zugang zu bestimmten Arbeitnehmervergünstigungen zu schaffen – wie zum Beispiel dem Recht auf längeren Urlaub oder Jubiläumsprämien, Dienstalterszulagen, aber auch Positionen, die eine nachgewiesene Berufserfahrung erfordern.
Wie bereits erwähnt, geht es im Wesentlichen darum, die Situation der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sodass diejenigen, die in der Vergangenheit im Rahmen eines Mandatsvertrags gearbeitet oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, neue Rechte erhalten, die sich aus den in die Dienstzeit einbezogenen Zeiträumen ergeben.
Wie bereits erwähnt, umfasst die Beschäftigungsdauer unter anderem: Zeiträume der Erfüllung eines Mandatsvertrags, der Erbringung von Dienstleistungen, eines Agenturvertrags sowie den Zeitraum der Tätigkeit als Kooperationspartner, den Zeitraum der Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und einer Genossenschaft landwirtschaftlicher Kreise.
Formal wird die Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) mittels einer speziellen Bescheinigung bestätigt.
Der Gesetzgeber geht in dem Projekt jedoch auch davon aus, dass es für den Arbeitnehmer eine weitere Möglichkeit gibt, seine Dienstzeit nachzuweisen – nämlich durch eigene Dokumente, die den Beschäftigungszeitraum bestätigen.
Das Ministerium gibt an, dass die Regelungen ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen.
PIP-Reform – ein weiteres Treffen im Ministerium
Letzte Woche fand das dritte Treffen des Reformteams der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) statt. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen. Wie bereits erwähnt, ist dies ein weiterer Schritt zur Erreichung eines Meilensteins im Nationalen Wiederaufbauplan. Es wurde betont, dass das Hauptziel der PIP-Reform darin besteht, den illegalen Austausch von Arbeitsverträgen durch andere zivilrechtliche Verträge zu unterbinden. Wie bereits erwähnt, ist in einem solchen Fall der Arbeitnehmer der Leidtragende.
Das Teamtreffen konzentrierte sich auf die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den wichtigsten Institutionen – der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP), der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und der Nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) – im Zusammenhang mit den Inspektionen der PIP. Es wurde festgestellt, dass die Zusammenarbeit dieser drei Institutionen eine effektivere Durchführung der Arbeitsinspektionen und der von der PIP getroffenen Entscheidungen ermöglichen würde.
Die Reform der Nationalen Arbeitsinspektion ist eine der zentralen Verpflichtungen Polens im Rahmen des Nationalen Wiederaufbauplans. Von besonderer Bedeutung ist die Einführung eines Mechanismus, der die Umwandlung von zivilrechtlichen Verträgen – die illegal anstelle von Arbeitsverträgen geschlossen wurden – in echte Arbeitsverhältnisse ermöglicht. Dies ist nicht nur ein Schritt hin zu einem effektiveren Arbeitnehmerschutz, sondern auch eine notwendige Voraussetzung für die Freigabe weiterer Tranchen aus dem EU-Wiederaufbaufonds. Ohne diese Reform könnte der Zugang zu EU-Mitteln blockiert werden, und das Problem der Umgehung des Arbeitsrechts bliebe ungelöst.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 1. August 2025.
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