Der Präsident der Republik Polen hat ein Gesetz zur Änderung der Bestimmungen für die Nationale Arbeitsinspektion unterzeichnet. Es tritt demnächst in Kraft und erweitert die Befugnisse der Arbeitsinspektoren. Nach den neuen Bestimmungen können die Inspektoren das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses per Entscheidung feststellen. Gleichzeitig hat der Präsident beschlossen, das Gesetz dem Verfassungsgericht zur weiteren Prüfung vorzulegen.
Inkrafttreten
Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten bedeutet, dass es drei Monate nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft tritt. Eine Ausnahme bilden einige Bestimmungen, die nicht unmittelbar mit dem Hauptgegenstand der Änderung zusammenhängen; diese treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Bezirksarbeitsinspektoren durch einen Beschluss das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses feststellen können, wenn sie bei einer Inspektion feststellen, dass die Beschäftigung auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverhältnis erfüllt.
Der Gesetzgeber hat zudem vorgesehen, dass der oberste Arbeitsinspektor individuelle Auslegungen vornehmen kann. Diese dienen der Beurteilung, ob das vom Antragsteller dargelegte Rechtsverhältnis die Kriterien für die Anerkennung als Arbeitsverhältnis im Sinne von Artikel 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuches erfüllt.
Das Gesetz sieht außerdem Lösungen vor, die es der Nationalen Arbeitsinspektion ermöglichen, auf Informationen über Versicherte und Beitragszahler zuzugreifen.
Verweisung an das Verfassungsgericht
Obwohl der Präsident das Gesetz unterzeichnete und es in Kraft treten ließ, verwies er es gleichzeitig zur späteren Überprüfung an das Verfassungsgericht.
Die Vorlage eines Gesetzentwurfs an das Tribunal verhindert nicht das Inkrafttreten der Bestimmungen, kann aber dazu führen, dass diese in Zukunft angefochten werden.
Laut einer auf der offiziellen Website des Präsidenten der Republik Polen veröffentlichten Erklärung wurde diese Entscheidung mit Bedenken hinsichtlich einiger der getroffenen Maßnahmen begründet, insbesondere jener, die der Nationalen Arbeitsinspektion sehr weitreichende Befugnisse gegenüber Unternehmern einräumen. Der Präsident betonte, dass der Staat nicht übermäßig eingreifen dürfe.
Zur Rechtfertigung der Vorlage des Gesetzes an das Tribunal wies der Präsident auch auf den Mangel an angemessenem sozialen Dialog im Rahmen der Regierungsarbeit hin und betonte, dass der Staat die Sozialpartner nicht ignorieren könne.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 3. April 2026 .
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