Abschreibung der Wohnung durch das Unternehmen
Eine der durch den „Polnischen Deal“ eingeführten Änderungen ist das Verbot der Abschreibung von Wohnimmobilien. Dieses Verbot gilt seit 2023. Steuerzahler, die vor 2022 mit der Abschreibung begonnen hatten, hofften, dass die Gerichte entscheiden würden, dass dieses Verbot gegen den Grundsatz des Schutzes erworbener Rechte verstößt, was die vollständige Abschreibung der Immobilie ermöglichen würde. Das Verfassungsgericht hat noch kein eindeutiges Urteil gefällt.

