Die Möglichkeit, den Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte im Lichte der Rechtsprechung des EuGH einzuschränken
Am 22. November 2022 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union ein wegweisendes Urteil, in dem er die Bestimmung der sogenannten 4. Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärte

