Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen – Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht
In Fortsetzung der Reihe über landwirtschaftliche Flächen befassen wir uns heute mit dem Vorkaufsrecht und dem Rückkaufsrecht, die sich aus dem Gesetz vom 11. April 2003 über die Gestaltung des Agrarsystems („UKUR“) ergeben.




