Ferien sind für Kinder eine unbeschwerte Zeit und für Eltern eine willkommene Auszeit. Leider kann ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Sturz vom Kletterparcours oder eine Lebensmittelvergiftung im Ferienresort den Traumurlaub schnell in einen Albtraum verwandeln. Sobald sich die Aufregung gelegt hat und das Kind medizinisch versorgt wurde, stellt sich eine schwierige, aber entscheidende Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Vorfall und wie können wir für die dem Kind zustehende Entschädigung kämpfen? Im nächsten Artikel unserer Reihe erklären wir, wie man mit dem Thema eines Unfalls im Ferienlager umgeht.

Viele Eltern glauben, ein Unfall sei lediglich ein Zufall oder ein Fehler des Kindes. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt dies jedoch klar. Sobald ein Kind in die Obhut eines Ferienlagerveranstalters gegeben wird, sind dieser und das gesamte Betreuungspersonal, einschließlich der Leitung und der Betreuer, gesetzlich verpflichtet, für Aufsicht und Sicherheit zu sorgen. Die zivilrechtliche Haftung für einen Unfall in einem Ferienlager liegt in der Regel beim Veranstalter, der für die Gesamtorganisation, die Auswahl qualifizierten Personals, den sicheren Transport und den technischen Zustand der Einrichtung, in der die Kinder untergebracht sind, verantwortlich ist. Auch ein Betreuer oder Gruppenleiter kann ein Verschulden tragen und haftet nach dem Grundsatz der Aufsichtspflichtverletzung. Wenn ein Unfall passiert, weil eine Betreuungsperson auf ihr Handy schaut, anstatt die Kinder zu beaufsichtigen, stellt dies grobe Fahrlässigkeit dar. In bestimmten Fällen kann die Haftung auf den Eigentümer der Einrichtung, wie beispielsweise eines Wasserparks, eines Hochseilgartens oder eines Hotels, übertragen werden, wenn die Unfallursache defekte Ausrüstung oder ein rutschiger, unmarkierter Untergrund war.

Ein Unfall im Ferienlager eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu erhalten. Eltern verwechseln diese oft und verpassen dadurch die Chance auf deutlich höhere Entschädigungen. Der erste und grundlegendste Anspruch ist die Entschädigung für körperliche Schmerzen, seelisches Leid, Angst und Trauma. Beispiele hierfür sind ein Kind, das nach einem Unfall ein schweres psychisches Trauma erleidet oder während eines lang ersehnten Urlaubs mehrere Wochen mit Gips verbringen muss. Die Entschädigung umfasst auch die Erstattung aller finanziellen Kosten, die direkt durch den Unfall entstanden sind. Eltern können in diesem Fall die Erstattung von Kosten beantragen, die durch Rechnungen für private Behandlungen, notwendige Rehabilitation, Medikamente, Krankenhausfahrten sowie für im Unfall beschädigte Gegenstände wie ein Handy oder die Designerkleidung des Kindes belegt sind. Die letzte Leistungsart ist die Erwerbsminderungsrente. Diese wird dauerhaft oder regelmäßig gezahlt, wenn der Unfall langfristige oder irreversible Folgen hat, beispielsweise eine dauerhafte Behinderung oder eine jahrelange, extrem kostspielige Rehabilitation.

Es ist wichtig, die schulische oder vom Veranstalter abgeschlossene Unfallversicherung Ihres Kindes nicht mit der vollen Entschädigung aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu verwechseln. Die Entschädigung aus einer Unfallversicherung beträgt in der Regel einen festen, geringen Prozentsatz der Versicherungssumme und beläuft sich bei einem Armbruch oft nur auf wenige Hundert Zloty. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung des Veranstalters kann hingegen zu Entschädigungen in Höhe von Tausenden oder sogar Zehntausenden Zloty führen.

Die Versicherer von Reiseveranstaltern lehnen Ansprüche von Eltern massiv ab oder unterschätzen die Entschädigungszahlungen drastisch, in der Hoffnung, dass die erschöpften Betreuungspersonen aufgeben. Sie begründen ihre Ablehnungen oft mit dem fehlenden direkten Verschulden der Betreuungsperson.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wichtigste Voraussetzung für eine Entschädigung nach einem Unfall im Ferienlager die sofortige Beweissicherung ist. Eltern sollten daher in erster Linie eine vollständige medizinische Dokumentation erstellen, einen Unfallbericht vom Lagerleiter anfordern und Zeugenaussagen sowie Fotos vom Unfallort sammeln. Während des gesamten Behandlungsprozesses ist es außerdem unerlässlich, alle Rechnungen für medizinische Kosten sorgfältig zu sammeln. Finanzielle Sicherheit schützt Sie im Falle eines Unfalls vor den immensen Behandlungskosten im Ausland.


Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 1. Juli 2026.

Autor/Herausgeber der Reihe:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.