Fernarbeit im Hinblick auf den Datenschutz
Seit dem 7. April gelten geänderte Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, die Telearbeit einführen. Bislang bildete das sogenannte Covid-Gesetz die Grundlage für die Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Büroräume des Arbeitgebers

