Strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
Gemäß Artikel 220 des Strafgesetzbuches wird jeder, der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich ist und die sich daraus ergebende Pflicht nicht erfüllt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft

