Änderungen der Regeln für die Aussetzung und Unterbrechung der Verjährungsfrist
Am 30. Juni 2022 trat das Gesetz vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung und bestimmter anderer Gesetze in Kraft (Gesetzblatt, Pos. 2459)






