Änderungen in der Art und Weise, wie Finanzdokumente unterzeichnet werden
Aufgrund der Änderung des Rechnungslegungsgesetzes (nachfolgend „Gesetz“ genannt) haben sich die Regeln für die Unterzeichnung von Finanzdokumenten von Handelsgesellschaften mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert.






