Verantwortung des Arbeitgebers für das Verhalten seiner Mitarbeiter
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Würde und die sonstigen Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich nicht nur auf das eigene Verhalten des Arbeitgebers, das eine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellt, sondern auch auf das Verhalten seiner unterstellten Mitarbeiter. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. März 2025, Rechtssache Nr. III PSKP 37/24, bestätigt. Der Fall betraf einen Forscher, […]





