Kirchenrecht
Professionelle Unterstützung in Fällen, die die Nichtigkeitserklärung einer Ehe und andere Fragen des kanonischen Rechts betreffen.
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Kirchenrecht
Unsere Kanzlei bietet in Zusammenarbeit mit einem Kirchenanwalt umfassende Rechtsberatung im kirchenrechtlichen Bereich an. Wir unterstützen Mandanten in Angelegenheiten der Ehenichtigkeitserklärung und stehen ihnen in jeder Phase des Verfahrens vor den kirchlichen Gerichten zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Gründe für eine Ungültigerklärung einer kanonischen Ehe, erstellen die erforderlichen Dokumente und vertreten Sie vor bischöflichen Gerichten. Unsere Kanzlei prüft zudem Möglichkeiten für beschleunigte Verfahren, die Erlangung von Dispens und die Streichung von Klauseln, die eine Eheschließung untersagen.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Ungültigkeit der Ehe,
- Vertretung von Mandanten vor kirchlichen Gerichten,
- Erstellung von Verfahrensdokumenten, einschließlich Rechtsbehelfen,
- Beratung zu verkürzten und dokumentenbasierten Prozessen,
- Unterstützung bei der Erlangung einer Super-Rato-Dispensation und der Aufhebung von Klauseln, die eine Wiederverheiratung verbieten.
Unser Team bietet Ihnen professionelle Unterstützung und volles Engagement, um Sie effektiv durch die Komplexität des Kirchenrechts zu führen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, der korrekte Begriff lautet Ehenichtigkeitserklärung. In der katholischen Kirche ist die Ehe unauflöslich, und das Verfahren beinhaltet den Nachweis, dass die Ehe von Anfang an ungültig war.
Zu den häufigsten Gründen zählen fehlende Zustimmung der Ehepartner, emotionale Unreife, das Verschweigen wichtiger Informationen durch einen der Partner, Zwang oder die Unfähigkeit, eheliche Pflichten zu erfüllen.
Der Prozess dauert je nach Art des Verfahrens und Komplexität des Falles mehrere Monate bis mehrere Jahre.
Ja, vorausgesetzt, das Kirchengericht verhängt kein Wiederverheiratungsverbot. Sollte ein solches Verbot bestehen, müssen Sie dessen Aufhebung beantragen.
Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber ein professioneller Anwalt kann die Vorbereitung der Dokumente und die Durchführung des Verfahrens vor dem Kirchengericht erheblich erleichtern.
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