Straf- und Finanzstrafrecht
Wir bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern fortlaufende Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts an, die sowohl individuelle als auch kollektive Beschäftigungsverhältnisse abdecken.
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Straf- und Finanzstrafrecht und Einhaltung
Das Team für Strafrecht und Compliance von KG LEGAL bietet umfassende Unterstützung in allen Phasen straf- und steuerstrafrechtlicher Verfahren. Unsere Erfahrung umfasst die komplexesten Fälle , darunter Wirtschaftskriminalität Geldwäsche , Missbrauch der Finanzmärkte, organisierte Kriminalität und Karussellkriminalität.
Durch die individuelle Bearbeitung jedes Falles stellen wir sicher, dass unsere Mandanten kontinuierlich in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Gründliche Beweisanalyse und enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ermöglichen eine effektive Verteidigungsplanung und die Erzielung eines optimalen Ergebnisses. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und verbinden juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge – unerlässlich in komplexen Verfahren im Zusammenhang mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Strafprozessordnung und Aktienvergleichen. Die von unserem Team erstellten Argumente und Rechtsgutachten werden von Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten anerkannt, wodurch wir im Jahr 2019 13,3 Millionen PLN für unsere Mandanten zurückerhalten konnten.
Wir vertreten sowohl Angeklagte als auch Geschädigte sowie Hilfsstaatsanwälte. Wir führen streitige , erstellen Strafanzeigen und unterstützen in Angelegenheiten wie Untersuchungshaft , Strafaufschub und -aussetzung, Aussetzung der Strafvollstreckung, bedingter vorzeitiger Entlassung und gleichzeitiger Strafverbüßung. Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum: von der Einleitung des Vorverfahrens bis zur Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof.
Im Bereich Compliance bieten wir Audits, die Implementierung und Optimierung von Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), zu Hinweisgebersystemen, gegen Mobbing und Diskriminierung sowie zur Erfüllung der Anforderungen der Omnibusrichtlinie und zur Entwicklung von Ethikkodizes an. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung nichtfinanzieller ESG-Berichte, um rechtliche und Reputationsrisiken zu minimieren. Darüber hinaus schützen wir Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte und vertreten die Interessen unserer Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Wir kooperieren außerdem mit der Stiftung „Stop Haters!“, um Hassrede und Hass im Internet zu bekämpfen.
Unsere Kanzlei betreut Unternehmen aus verschiedenen Branchen: Energie, Kraftstoffe, Bauwesen, Glücksspiel, IT, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Unsere Arbeit basiert auf Fachwissen, Leidenschaft und vollem Engagement, wodurch wir selbst die anspruchsvollsten Kunden zufriedenstellen können.
Erfahrung
unseren Mandanten zählen Führungskräfte, Aufsichtsratsmitglieder, Unternehmer und juristische Personen, darunter auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wir sind stolz darauf, unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:
Wirksame Verteidigung des Vorstands gegen Vorwürfe der Schädigung des Unternehmens durch Misswirtschaft mit dessen Vermögen – Artikel 296 des Strafgesetzbuches
Wirksame Verteidigung des Vorstands gegen Geldwäschevorwürfe – Artikel 299 des Strafgesetzbuches
Wirksame Verteidigung gegen Anklagen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Veruntreuung gemäß Artikel 284 des Strafgesetzbuches.
Wirksame Verteidigung gegen den Vorwurf, den Insolvenzantrag nicht innerhalb der in Artikel 586 des Handelsgesetzbuches festgelegten Frist eingereicht zu haben.
Wirksame Verteidigung des Vorstands gegen Anklagen im Zusammenhang mit den Straftaten Betrug, Urkundenfälschung, Änderung von Dokumenten und Umsatzsteuerbetrug gemäß Artikel 286 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 270a des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 62§2 des Strafgesetzbuches (Verwendung einer unzuverlässigen Rechnung) in Verbindung mit Artikel 61§ des Strafgesetzbuches (fehlerhafte Buchführung) in Verbindung mit Artikel 56§1 des Strafgesetzbuches (Abgabe einer Erklärung oder eines Berichts gegenüber einer Steuerbehörde, einer anderen autorisierten Stelle oder einem Zahler, die falsche Angaben enthält oder die Wahrheit verschweigt oder eine Änderung der erfassten Daten nicht meldet und dadurch eine Steuerminderung zur Folge hat) in Verbindung mit Artikel 76§2 des Strafgesetzbuches (Artikel 76 sanktioniert ungerechtfertigte Steuererstattungen, und der zweite Absatz betrifft unberechtigte Erstattungen von Steuern mit geringem Wert).
Vertretung von Mandanten in Fällen, die organisierte kriminelle Gruppen, einschließlich bewaffneter Gruppen, betreffen.
Teamleiter:
Rechtsanwalt, Partner
+48 506 367 109 | m.grosicki@kglegal.pl
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