Aleksandra Klukowska weist in ihrem Kommentar zum Artikel der Redakteurin Ewelina Czechowicz auf uneindeutige Fälle hin, in denen ein Unternehmer während seines Krankenstands Tätigkeiten ausübt, die keiner Begutachtung unterliegen.

https://www.bankier.pl/wiadomosc/Choroba-a-dzialalnosc-gospodarcza-ZUS-L4-kiedy-mozna-pracowac-i-wysokosc-zasilku-8641532.html

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