Am 8. September 2020 trat eine Verordnung des Klimaministers in Kraft, mit der die Verordnung vom 27. November 2019 über die Liste der flüssigen Brennstoffe, deren Verwendung eine Lizenz und die Eintragung in das Importeursregister erfordert, geändert wurde. Diese Verordnung ändert bestimmte CN-Codes, die in der Verordnung über die Liste der flüssigen Brennstoffe aufgeführt sind.

Konzessionstabelle für flüssige Brennstoffe

Auch in § 1 Punkt 2 bezüglich Flüssiggas wurde eine Ausnahme für den CN-Code 2901 10 00 für Produkte eingeführt, die für andere Zwecke als Heizung, Antrieb oder Navigation bestimmt sind. 

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist zu beachten, dass gemäß Artikel 32 Absätze 2a und 2c des Gesetzes vom 10. April 1997 – Energiegesetz – Einrichtungen, die Tätigkeiten ausüben, die darin bestehen:

  • Herstellung,
  • Lagerung,
  • Neuladen,
  • senden,
  • Verteilung,
  • Umsatz (einschließlich Außenhandel),
  • oder Einfuhr von flüssigen Brennstoffen,

sind verpflichtet, einen Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Lizenz oder einen Antrag auf Eintragung oder Änderung eines Eintrags im Register der einführenden Unternehmen zu stellen.

Bitte denken Sie daran, die Stempelgebühr für diese Anträge zu entrichten. Die Frist für die Erledigung dieser Schritte beträgt 30 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, d. h. bis zum 8. Oktober 2020. Die Anträge sind an den Präsidenten der Energieregulierungsbehörde zu richten.


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