Der Sejm (das Unterhaus des Parlaments) hat eine Änderung des Gesetzes über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern im Gebiet der Republik Polen verabschiedet. Diese Änderung führt wesentliche Änderungen hinsichtlich der Sanktionen für Arbeitgeber ein, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Erhöhung der Strafen für Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, um die Ungleichbehandlung polnischer und ausländischer Arbeitnehmer auszugleichen.

Bisherige Regelungen zu Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht waren für polnische Arbeitnehmer weniger streng als für ausländische. Die Gesetzesänderung behebt dies und beseitigt die bisherige Ungleichbehandlung bei den Strafen, die von Wirtschaftsvertretern kritisiert worden war. Die Änderungen führen strengere Bestimmungen zu finanziellen Strafen für Arbeitgeber ein, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, sowohl bei der Beschäftigung polnischer Staatsbürger als auch von Ausländern.

Die in den Artikeln 281-283 des Arbeitsgesetzbuches eingeführten Änderungen sehen folgende Geldstrafen vor:

  1. Für den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags anstelle eines Arbeitsvertrags, die Verletzung der Bestimmungen über die Arbeitszeit, die Elternrechte, die Beschäftigung von Minderjährigen, die nicht rechtzeitige Zahlung der Vergütung für geleistete Arbeit, die Nichtgewährung von Urlaub und die Nichtausstellung einer Arbeitsbescheinigung wurde die Strafe von 1.000 PLN auf 30.000 PLN, dann auf 3.000 PLN und schließlich auf 50.000 PLN .
  2. Bei Zahlung einer höheren Vergütung als der im Arbeitsvertrag vereinbarten wurde die Strafe von 1.500 PLN auf 45.000 PLN, dann auf 4.000 PLN und schließlich auf 55.000 PLN .
  3. Bei Nichtzahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten wurde die Strafe von 3.000 PLN auf 30.000 PLN, dann auf 5.000 PLN und schließlich auf 60.000 PLN .

Darüber hinaus führt die Änderung eine völlig neue Bestimmung ein, die festlegt, dass die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person sowie Personen, die Mitarbeiter betreuen, die die Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten, mit einer Geldstrafe von 3.000 PLN bis 500.000 PLN .

Diese Änderungen haben bei Unternehmern erheblichen Widerstand hervorgerufen, die argumentieren, dass die Einführung solch strenger Strafen und die Art und Weise ihrer Verabschiedung einen Verstoß gegen die Standards der Gesetzgebung darstellen.

Die Gesetzesänderung wartet derzeit auf die Unterschrift des Präsidenten; anschließend wird sie verkündet und tritt dann in Kraft – und bringt neue Verpflichtungen für Unternehmer mit sich.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 13. März 2025

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