Kürzlich wurden zwei wichtige Lösungsansätze für Anleger in Aktien, Investmentfonds, Anleihen und Bankeinlagen vorgestellt. Das Ministerium für Entwicklung und Technologie präsentierte die Grundsätze des Gesetzes über Immobilien-Investmentgesellschaften (REITs), während das Finanzministerium die Grundsätze der Änderungen der Kapitalertragsteuer (Belka-Steuer) vorstellte. Betrachten wir diese Grundsätze im Detail.

SINN – Immobilieninvestmentgesellschaften (REITs)

REITs sind kollektive Immobilieninvestments. Sie bieten eine Alternative zu direkten Immobilieninvestitionen. Sie ermöglichen den Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen, das Immobilien vermietet. Dadurch ist ein deutlich geringeres Kapital erforderlich als beim Kauf einzelner Immobilien.

Aktuell ist es möglich, in ausländische REITs zu investieren. Diese sind in über 40 Ländern aktiv, darunter 13 in Europa. Amerikanische REITs sind die ältesten und wurden erstmals in den 1960er Jahren gegründet.

Nach polnischem Recht werden REITs ausschließlich als Aktiengesellschaften geführt. Sie können in Bürogebäude, Einkaufszentren, Wohnhäuser, Apartments, Pflegeheime, Pensionen und Studentenwohnheime in Polen investieren. Die Dividendenzahlung ist verpflichtend. Das Unternehmen muss mindestens 90 % seiner Mieteinnahmen nach Abzug von Kosten und Steuern als Dividende ausschütten.

Änderungen der Belka-Steuer

Die Steuerbefreiung für Dividenden aus REITs steht im Einklang mit dem Vorschlag zur Abschaffung der Kapitalertragsteuer, auch bekannt als Belka-Steuer. Die Regierung hat die wichtigsten Annahmen für die Änderungen dieser Steuer dargelegt. Diese beinhalten im Wesentlichen die Einführung eines Steuerfreibetrags, der sich aus der Multiplikation des Einlagenzinssatzes der Polnischen Nationalbank (NBP) am letzten Tag des dritten Quartals des dem Steuerjahr vorangehenden Jahres mit 100.000 PLN (derzeit 5.250 PLN) ergibt. Dieser Betrag wird separat für Gewinne aus Festgeldern und Anleihen sowie für Aktienanlagen berechnet.

Wer die Steuerbefreiung für Ersparnisse in Form von Festgeldern oder Anleihen in Anspruch nehmen möchte, muss ein Festgeldkonto eröffnen oder Anleihen bei einer Bank (SKOK) erwerben, die ein separates Sparkonto für Festgelder und Anleihen führt. Die Bank (bzw. SKOK) behält bis zur Höhe des Steuerfreibetrags keine Steuern auf dieses Sparkonto ein.

Bei Kapitalanlagen gibt der Steuerpflichtige den steuerfreien Betrag selbst in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung (Formular PIT-38) an.

Im Rahmen des vorgeschlagenen Systems könnten Steuerzahler rund 3.000 PLN an Steuern sparen (wenn sie die Steuerfreigrenze für Einlagen, Anleihen und Aktienanlagen nutzen). Die steuerlich vorteilhafte Lösung an sich ist positiv zu bewerten. Sie vereinfacht das ohnehin schon komplexe und fallbezogene Steuersystem jedoch in keiner Weise.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 8. April 2024.

Autor/Herausgeber der Reihe:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.