Das Arbeitsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Nationale Arbeitsinspektion (PIP) veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Regelungen zur Überwachung des Arbeitsmarktes in Polen zu ändern. Die Regierung verwirft die Idee, Sozialversicherungsbeiträge vollständig auf zivile Arbeitsverträge auszuweiten, und stärkt stattdessen die Befugnisse der Inspektion. Der Fokus liegt dabei auf spezifischen Überwachungsinstrumenten und einem besseren Arbeitnehmerschutz.
Neue Befugnisse der Nationalen Arbeitsinspektion
Die größte und umstrittenste Änderung betrifft die Ermächtigung der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP), „fehlerhaft“ abgeschlossene zivilrechtliche Verträge, einschließlich B2B-Verträge, in Arbeitsverträge umzuwandeln. Gemäß den Projektvorgaben werden Arbeitsinspektoren bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten befugt sein, eine Verwaltungsentscheidung zu erlassen, die unmittelbare arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Der Entscheidung geht eine Inspektion des Arbeitgebers voraus. Im Anschluss an diese Inspektion wird wie bisher ein Bericht erstellt, gegen den Einspruch erhoben werden kann.
Sobald eine Entscheidung ergangen ist, hat jede Partei, die mit deren Inhalt nicht einverstanden ist, sieben Tage Zeit, Berufung einzulegen. Wichtig ist, dass die Einlegung einer Berufung die Vollstreckbarkeit der Entscheidung in der Regel nicht aufhebt.
Doppelt so hohe Sanktionen
Auch die Sanktionen : Die Bandbreite der Bußgelder wird verdoppelt, die Inspektoren können höhere Bußgelder verhängen (bis zu 10.000 PLN für Wiederholungstäter), und die maximale gerichtliche Geldstrafe steigt auf 60.000 PLN. Gleichzeitig plant die Aufsichtsbehörde selbst, Personal und Budget aufzustocken: Ab 2026 sollen 360 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und die Mittel um mindestens 10 % erhöht werden.
Digitalisierung und interinstitutionelle Zusammenarbeit
Die Nationale Arbeitsinspektion wird verstärkt auf digitale Werkzeuge setzen. Einige Inspektionstätigkeiten werden digital durchgeführt, beispielsweise Online-Interviews, kameragestützte Arbeitsplatzinspektionen und der Dokumentenaustausch per E-Mail oder Post. Auch Einsprüche gegen Berichte können elektronisch eingereicht werden, was die Verfahren für die inspizierten Betriebe vereinfacht.
Die Reform sieht außerdem einen effizienteren Informationsaustausch mit anderen Institutionen vor, insbesondere mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und der Nationalen Steuerverwaltung (KAS). Die Nationale Arbeitsinspektion (PIP) wird Daten über Entscheidungen, die das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses bestätigen, unverzüglich an die ZUS weiterleiten, was die Durchsetzung der Beitragspflichten erleichtert. Gemeinsame Arbeitsgruppen von PIP, ZUS und KAS ermöglichen zudem gezieltere Kontrollen und reduzieren willkürliche Maßnahmen.
Was wird sich sonst noch ändern?
Die Reform beschränkt sich nicht auf neue Inspektionsbefugnisse und höhere Strafen. Sie umfasst auch eine Reihe organisatorischer Lösungen, die darauf abzielen, die Arbeitsweise der Inspektion zu modernisieren und zu optimieren:
- Jährliche und mehrjährige Inspektionsprogramme – Der oberste Arbeitsinspektor wird verpflichtet, auf der Grundlage von Risikoanalysen in den einzelnen Branchen jährliche und mehrjährige Inspektionsprogramme zu erstellen, wodurch das Modell der Stichprobeninspektionen abgeschafft werden soll.
- PIP-Entwicklungsstrategie – die Verpflichtung zur Entwicklung eines mehrjährigen Plans zur Stärkung der Aufsichtsbehörde, einschließlich der Besetzung von Personalvakanzen, der Implementierung moderner IT-Tools, neuer Risikobewertungsmethoden und eines Ausbildungssystems für Inspektoren.
- Systemsicherheit – Die Aufsichtsbehörde wird ein IT-Sicherheitsaudit durchführen und einheitliche Standards für das Kontrollmanagement einführen müssen.
- Ständige interinstitutionelle Zusammenarbeit – der oberste Arbeitsinspektor, der Präsident der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und der Leiter der Nationalen Einnahmenverwaltung (KAS) werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Risikobewertung einrichten, deren Aufgabe es sein wird, die Aktivitäten zu koordinieren und die Einrichtungen zu identifizieren, die am stärksten von Unregelmäßigkeiten betroffen sind.
Kontroverse
Die Reform der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) verspricht eine deutliche Stärkung des Arbeitnehmerschutzes und eine höhere Effektivität der Kontrollen. Gleichzeitig gibt sie Anlass zu ernsthaften Bedenken. Kritiker bemängeln unter anderem, dass die Vollstreckbarkeit angefochtener PIP-Entscheidungen nicht ausgesetzt wird und die Einspruchsfrist mit nur sieben Tagen sehr kurz ist. Zudem wird argumentiert, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses von einem Gericht und nicht durch eine einseitige Entscheidung einer Verwaltungsbehörde festgestellt werden sollte. Der Markt warnt davor, dass zivilrechtliche Verträge – die in vielen Branchen ein legitimes und rechtmäßiges Instrument der Zusammenarbeit darstellen und von beiden Parteien akzeptiert werden – künftig mit erheblichen Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer behaftet sein werden.
Die Arbeitsinspektion selbst betont, dass die Reform nicht darauf abzielt, zivilrechtliche Verträge vollständig abzuschaffen, und dass viele von ihnen wirtschaftlich vollkommen gerechtfertigt sind und weiterhin auf dem Arbeitsmarkt präsent sein werden.
In dieser Situation sollten Unternehmen jedoch schon jetzt mit den Vorbereitungen auf die neuen Vorschriften beginnen: Sie sollten ihre Zusammenarbeit mit Auftragnehmern analysieren, prüfen, welche Verträge Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweisen könnten, und mögliche Änderungen des Beschäftigungsmodells in Betracht ziehen, um das Risiko von Streitigkeiten und Sanktionen nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu verringern.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 5. September 2025.
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