Am 7. April 2022 verabschiedete der Sejm eine Änderung des Gesetzes vom 20. August 1997 über das Nationale Gerichtsregister. Diese Änderung führt eine völlig neue Lösung auf Grundlage der bestehenden Regelungen ein. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung sieht die Einführung eines Systems zur automatischen Übermittlung von Informationen über die Registrierung eines Falles im Registerverfahren und die Eintragung in das Nationale Gerichtsregister vor. Dies gilt für alle im Unternehmerregister, im Vereinsregister, im Register anderer sozialer und beruflicher Organisationen, Stiftungen und unabhängigen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen eingetragenen Einrichtungen. Die Übermittlung dieser Informationen erfolgt über ein IT-System in Form eines Newsletters, der ausschließlich an interessierte Einrichtungen verteilt wird.

Die Änderung der Verordnung zielt darauf ab, die Praxis des sogenannten „Firmendiebstahls“ wirksamer zu bekämpfen. Dabei nehmen Unbefugte mithilfe gefälschter Dokumente Änderungen an Einträgen im Nationalen Gerichtsregister vor. Dies betrifft vor allem Anträge auf Änderung von Einträgen zur Vertretung einer juristischen Person und deren Vertretern, die ohne Wissen der Gesellschafter und der rechtmäßigen Mitglieder der Leitungsorgane gestellt werden. Die vorgeschlagene technische Lösung ermöglicht es den Berechtigten, bereits vor der inhaltlichen Prüfung eines Antrags Informationen über die Einleitung eines Eintragungsverfahrens im Nationalen Gerichtsregister zu erhalten. Dadurch können sie angemessen reagieren, wenn ein Eintrag auf gefälschten Dokumenten beruht – sie können am laufenden Verfahren teilnehmen und gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Darüber hinaus können sie die Strafverfolgungsbehörden über einen versuchten „Firmendiebstahl“ informieren.

Die von der Regierung vorgeschlagene Lösung ist zweifellos von enormem praktischem Nutzen. Derzeit erfolgen Änderungen im Nationalen Gerichtsregister nahezu automatisch, und die Gerichtsschreiber überprüfen die eingereichten Anträge nicht auf möglichen Betrug. Potenzielle Betrüger sind sich dessen vollkommen bewusst und begehen daher ungestraft Firmendiebstahl. Die Regelungen sollen diese Praxis eindämmen und somit die Sicherheit von Rechts- und Wirtschaftstransaktionen erhöhen.

Der Gesetzentwurf wurde im Sejm einstimmig angenommen; alle 454 Abgeordneten stimmten dafür. Er wurde nun dem Senat zur weiteren inhaltlichen Überarbeitung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 21. Juni 2022 in Kraft treten.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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