Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument von entscheidender Bedeutung für die Rechte von Arbeitnehmern. Es enthält unter anderem Angaben zu Beschäftigungszeiten, Art der ausgeübten Tätigkeit, genommenem Urlaub und den Gründen für die Beendigung des Arbeitsvertrags. Daher muss sein Inhalt korrekt sein. Wird ein Fehler festgestellt, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Recht und oft auch die Pflicht, diesen zu korrigieren.

Wie kann man ein Arbeitszeugnis korrigieren?

Korrekturen an einer Arbeitsbescheinigung erfolgen stets durch die Ausstellung eines neuen Dokuments. Es ist untersagt, Korrekturen, Ergänzungen oder Änderungen an der bereits ausgestellten Kopie vorzunehmen. Die neue Bescheinigung muss die korrekten Daten enthalten und das bestehende Dokument ersetzen.

Antrag des Mitarbeiters auf Berichtigung

Ein Arbeitnehmer, der Unregelmäßigkeiten in seinem Arbeitszeugnis feststellt, kann den Arbeitgeber auffordern, diese zu korrigieren.

  • Die Frist für die Einreichung des Antrags beträgt 14 Tage ab dem Datum des Erhalts der Arbeitsbescheinigung.
  • Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Angaben zu berichtigen, kann der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Weigerung einen Antrag auf Berichtigung beim Arbeitsgericht stellen.
  • Informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht über die Ablehnung, kann der Fall auch vor Gericht landen.

Den Bestimmungen zufolge muss der Antrag nicht schriftlich erfolgen.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein den Vorschriften und den Tatsachen entsprechendes Arbeitszeugnis auszustellen. Selbst wenn der Arbeitnehmer keinen förmlichen Antrag auf Berichtigung gestellt hat und der Arbeitgeber den Fehler bemerkt, muss er unverzüglich ein neues, korrigiertes Arbeitszeugnis ausstellen und den Arbeitnehmer über die Gründe für diese Entscheidung informieren.

Fristen und ihre rechtlichen Konsequenzen

Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 15. Dezember 2009 (Aktenzeichen II PK 156/09) handelt es sich bei den in Artikel 97 § 2¹ des Arbeitsgesetzbuches genannten Fristen um materiell-rechtliche Fristen. Dies bedeutet, dass eine Überschreitung dieser Fristen ohne Wiedereinstellung zur Abweisung der Klage durch das Arbeitsgericht führt.

Auch wenn keine formale Verpflichtung besteht, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen, sollte der Arbeitgeber in der Praxis – insbesondere im Falle offensichtlicher und erheblicher Fehler – erwägen, diese zu berücksichtigen.

Die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses ist nicht nur eine Option, sondern oft eine Pflicht – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Fehler in diesem Dokument können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, beispielsweise bei der Feststellung der Betriebszugehörigkeit. Daher sollten etwaige Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich durch die Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses korrigiert werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 22. September 2025.

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