Im Herbst dieses Jahres enthielt die legislative und programmatische Agenda des Ministerrats einen Änderungsentwurf, der unter anderem die Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (nachfolgend „DSM-Richtlinie“ genannt) zum Ziel hat.* Diese Richtlinie führt neue Grundsätze und Instrumente zum Schutz des Urheberrechts ein. Laut veröffentlichten Informationen plant die Regierung, den Entwurf im zweiten Quartal 2022 zu verabschieden.
Die DSM-Richtlinie wurde vor über zwei Jahren – am 17. April 2019 – vom Europäischen Parlament und dem Rat (EU) verabschiedet. Mit diesem Rechtsakt wurden eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Urheberrechts eingeführt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie auch Regelungen zu anderen Themen, wie beispielsweise zur angemessenen Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern.
Gemäß Artikel 29 der DSM-Richtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-Rechtsvorschriften bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen. Daher mussten sie innerhalb von zwei Jahren entsprechende Änderungen der in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Vorschriften vorbereiten. Das Ministerium für Kultur und Nationales Erbe, das für die Ausarbeitung der Entwürfe zur Umsetzung der DSM-Richtlinie zuständig ist, hat erst jetzt mit der Arbeit an dem Projekt begonnen. Die Verzögerung ist auf die verspätete Veröffentlichung der Leitlinien der Europäischen Kommission zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie zurückzuführen. Diese Leitlinien waren in der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 4. Juni 2021, COM(2021) 288 final*, enthalten.
Daher müssen wir bis zum zweiten Quartal 2022 warten, bis die Änderungen des Urheberrechts in unsere nationale Gesetzgebung übernommen werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die derzeit geltenden Bestimmungen trotz der Verzögerung bei der Umsetzung im Falle von Unklarheiten im Lichte der Bestimmungen der DSM-Richtlinie auszulegen sind.
Nach den Annahmen der Regierung sollten die Durchführungsbestimmungen der Richtlinie so weit wie möglich dem Wortlaut der Bestimmungen der umgesetzten Richtlinie entsprechen, die aus 86 Erwägungsgründen und 32 Artikeln besteht. Ihre Bestimmungen betreffen insbesondere:
- „Erweiterungen“ bestehender genehmigter Nutzungen,
- Maßnahmen zur Erleichterung des Abschlusses von Lizenzverträgen und zur Ermöglichung eines breiteren Zugangs zu ausschließlichen Rechten,
- Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Urheberrechtsmarktes
- faire Vergütung für Urheber und darstellende Künstler***.
Abschließend sei noch auf das Konzept des digitalen Binnenmarktes (im Folgenden: Gemeinsame Forschungsstelle, JRC) eingegangen. Die JRC-Strategie wurde im Mai 2015 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Ziel dieses Konzepts ist der Abbau regulatorischer Beschränkungen im digitalen Bereich, um die Entwicklung eines einheitlichen digitalen Marktes zu ermöglichen. Erhebliche Unterschiede in den Regulierungen der europäischen Länder haben den digitalen Markt beeinträchtigt, und die Strategie zielt darauf ab, einen grenzenlosen digitalen Raum zu schaffen. Dies sind die Gründe für die Einführung der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht.
Die Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht ist daher einerseits im Hinblick auf die Strategie der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) von entscheidender Bedeutung, andererseits sind diese Änderungen angesichts des Wachstums der Online-Kreativität schlichtweg notwendig. Wir erwarten daher mit Spannung den Änderungsentwurf.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
*Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (ABl. L 130 vom 17.05.2019, S. 92) (sogenannte „Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt“)
**https://archiwum.bip.kprm.gov.pl/kpr/form/r3122564,Projekt-ustawy-o-zmianie-ustawy-o-prawie-autorskim-i-prawach-pokrewnych-oraz-nie.html
***Copyright in der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über den digitalen Binnenmarkt, Ryszard Markiewicz, Warschau 2021, S. 21.
****Copyright der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über den digitalen Binnenmarkt, Ryszard Markiewicz, Warschau 2021, S. 24
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