In seinem Beschluss vom 28. Mai 2021 (Az. III CZP 27/20) befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der wichtigen Frage des Schutzes des Rechts auf eine saubere Umwelt und beantwortete die Frage, ob dieses Recht ein nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschütztes Persönlichkeitsrecht darstellt. Obwohl der Oberste Gerichtshof diese Frage verneinte, zeigte er in seinem Beschluss dennoch auf, wie sich Luftverschmutzung auf die Persönlichkeitsrechte der Bürger, wie etwa Gesundheit, Privatsphäre und Freiheit, auswirkt. Dieses Urteil ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Möglichkeit aufzeigt, den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit Umweltzerstörung durchzusetzen.

Gemäß dem oben genannten Beschluss des Obersten Gerichtshofs gilt: „1. Das Recht auf ein sauberes Lebensumfeld ist kein persönliches Recht. 2. Gesundheit, Freiheit und Privatsphäre sind als persönliche Rechte geschützt (Artikel 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 448 des Bürgerlichen Gesetzbuches), deren Verletzung (Gefährdung) sich aus der Verletzung der in den Rechtsvorschriften festgelegten Luftqualitätsstandards ergeben kann.“

Der Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof gelangte, betraf die Klage eines Anwohners, der aufgrund der hohen Luftverschmutzung in seiner Gegend Schutz seiner persönlichen Rechte suchte. Die Luftverschmutzung in dem Gebiet, einschließlich der Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10), Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Ozon, überschritt wiederholt die von der Europäischen Union festgelegten zulässigen Grenzwerte, darunter die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Der Kläger war daher der Ansicht, dass die Luftverschmutzung eine Verletzung seines Rechts auf ein sauberes Lebensumfeld und eine Gefährdung seiner Gesundheit darstellte. Er forderte Schadensersatz für die Verletzung seiner persönlichen Rechte und brachte den Fall vor Gericht.

In seiner Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass das Recht auf eine saubere Umwelt zwar von entscheidender Bedeutung und ein zentrales Menschenrecht darstellt, jedoch nicht als persönliches Recht gilt, das unter Artikel 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt werden kann. Dieser Artikel schützt persönliche Rechte wie Gesundheit, Privatsphäre, Freiheit, Ehre, Namen und Bildnis. Das Gericht befand, dass das Recht auf eine saubere Umwelt, obwohl es ein Grundrecht der Bürger ist, in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich verankert ist.

das Gesundheitsrecht , beeinträchtigen kann . Daher können Personen, die von den negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung betroffen sind, ihre Persönlichkeitsrechte gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen, wenn die Verschmutzung ihre Gesundheit oder andere Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat weitreichende rechtliche und praktische Konsequenzen. Obwohl das Recht auf eine saubere Umwelt kein Persönlichkeitsrecht ist, können Betroffene von Luftverschmutzung andere Rechte geltend machen. Luftverschmutzung kann zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie anderen Gesundheitsproblemen führen, die das Leben der Bürger unmittelbar beeinträchtigen. Langfristige Belastung durch Luftverschmutzung kann zudem die individuellen Freiheiten einschränken, beispielsweise durch die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund von umweltbedingten Erkrankungen.

In der Praxis können Personen, die von den Auswirkungen der Luftverschmutzung betroffen sind, Entschädigung oder Schadensersatz verlangen, wenn sie nachweisen, dass die Luftverschmutzung Auswirkungen auf ihre Gesundheit oder andere persönliche Rechte hat.

Obwohl der Oberste Gerichtshof in dieser Entscheidung das Recht auf eine saubere Umwelt nicht als persönliches Recht anerkannte, hat das Urteil Auswirkungen auf den Umweltschutz und die Bürgerrechte. Es deutet darauf hin, dass Luftverschmutzung als Bedrohung persönlicher Rechte betrachtet werden kann, was künftig zu einer Zunahme von Klagen zum Schutz der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger führen könnte.

Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 28. Mai 2021 (Az. III CZP 27/20) stellt einen bedeutenden Fortschritt im Verständnis des Umweltschutzes im Kontext des Zivilrechts dar. Obwohl das Recht auf eine saubere Umwelt kein Persönlichkeitsrecht ist, kann Luftverschmutzung andere schutzwürdige Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise das Gesundheitsrecht, beeinträchtigen. Dieses Urteil könnte zu mehr Klagen auf Schutz der Gesundheit und anderer Persönlichkeitsrechte von durch Umweltverschmutzung betroffenen Personen führen und unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Schutz der Luftqualität und der Umwelt in Polen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 13. Mai 2025

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