Die britische Haltung zur Regulierung von Kryptowährungen war in den letzten Jahren zurückhaltend, gewinnt aber im Kontext des post-Brexit-Finanzmarktes zunehmend an Reife. 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof in einem Urteil, dass Kryptowährungen als Eigentum gelten und somit Verfügungsrechte besitzen. Bislang gibt es jedoch keine spezifischen Regelungen für Kryptowährungen, da diese kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Laut der Bank von England fehlen Kryptowährungen klassische Definitionsmerkmale. Daher gelten sie nicht als „Geld“ und stellen kein systemisches Risiko für die Stabilität des Bankensystems dar. Da jedoch die rechtlichen Implikationen, Regulierungen und der Status von Kryptowährungen je nach Art, Typ und Verwendung variieren können, haben die FCA (Financial Conduct Authority) und die Bank von England eine Reihe von Warnungen und Richtlinien zu deren Verwendung herausgegeben. Diese Warnungen umfassen den fehlenden regulatorischen und monetären Schutz von Kryptowährungen als Wertspeicher sowie die Gefahren, die mit spekulativem Handel und Wechselkursschwankungen verbunden sind.

Da mit dem wachsenden Interesse an Kryptowährungen das Bewusstsein dafür, was Kryptowährungen sind und welche Risiken der Handel mit ihnen birgt, nicht zunimmt, sondern unter ihren Besitzern tatsächlich abnimmt, hat Großbritannien in den letzten Monaten begonnen, über die Regulierung des Kryptowährungsmarktes zu arbeiten.

Der anfängliche Schwerpunkt lag auf Werbeinhalten, und Anfang dieses Jahres wurde eine parlamentarische Arbeitsgruppe eingerichtet, um diesen Markt zu regulieren.

Im Dezember 2021 verbot die britische Werbeaufsichtsbehörde Kampagnen zur Bewerbung von Kryptowährungen, darunter auch solche von Coinbase, Kraken und Papa John’s Pizza. Die Behörde stellte fest, dass die Werbung für Kryptowährungen die Verbraucher durch Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in die Irre führte und die Anlagerisiken verschwieg.

Dem Vorschlag zufolge unterliegt die Werbung für Kryptoassets den Vorschriften der FCA (Financial Conduct Authority), die auch für die Werbung für Finanzdienstleistungen und -produkte gelten. Dies bedeutet unter anderem, dass Werbung für Kryptowährungen über potenzielle Anlagerisiken informieren, verständlich gestaltet sein und Verbraucher nicht irreführen darf.

Es wurde außerdem eine ständige Arbeitsgruppe im Parlament eingerichtet, der auch Vertreter des Kryptowährungsmarktes angehören. Den Vorsitz führt Lisa Cameron, Abgeordnete des Unterhauses, die erklärt: „Wir müssen sicherstellen, dass Großbritannien über die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen verfügt, um Innovationen zu fördern und sicherzustellen, dass Großbritannien ein attraktiver Standort für innovative Unternehmen bleibt, die hier gegründet werden und wachsen können.“

Gleichzeitig betonte er: „Es ist ebenso wichtig, dass wir ein klares System des Verbraucherschutzes haben, das sicherstellt, dass die Verbraucher die Risiken verstehen und vor wirtschaftlichen Schäden durch Betrug und Abzocke geschützt sind.“

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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