Am 5. Februar 2026 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Ministerrats einen Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsweise der Nationalen Arbeitsinspektion. Dessen Umsetzung ist entscheidend für das Erreichen der Meilensteine des Nationalen Wiederaufbauplans, zu dem sich Polen gegenüber der Europäischen Union verpflichtet hat.
Position des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik
Wie das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik betont, zielt das Projekt darauf ab, sowohl die Nationale Arbeitsinspektion als auch die Arbeitsgerichte mit effektiveren Instrumenten zur Durchsetzung des Arbeitsrechts auszustatten. Die Änderungen sollen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit und klare, eindeutige Anwendungsregeln bieten.
Das Ministerium weist darauf hin, dass es nach dem Arbeitsgesetzbuch unzulässig ist, einen Arbeitsvertrag durch einen zivilrechtlichen Vertrag zu ersetzen, wenn die Arbeit unter für ein Arbeitsverhältnis typischen Bedingungen ausgeführt wird – also von bestimmter Art, an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit, unter der Weisung des Arbeitgebers und gegen Entgelt. Gleichzeitig betont es, dass nicht jeder zivilrechtliche Vertrag rechtswidrig ist; das Problem entsteht erst, wenn er dazu missbraucht wird, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen.
Das Gesetz führt laut Ministerium wirksamere Mechanismen ein, um dem unerlaubten Austausch von Arbeitsverträgen durch zivilrechtliche Verträge und illegaler Beschäftigung entgegenzuwirken. Eine zentrale Änderung ist die Erweiterung der Befugnisse der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) zur Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses.
Während der Inspektionsphase kann ein Arbeitsinspektor dem Unternehmer eine Anordnung erteilen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, sieht der Gesetzentwurf vor, die Befugnis zur Erteilung von Verwaltungsentscheidungen bezüglich des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses an die Bezirksarbeitsinspektoren zu übertragen.
Zusätzliche Projektannahmen
Erwähnenswert sind auch die zusätzlichen Annahmen des Projekts, die die Abläufe der Nationalen Arbeitsinspektion optimieren sollen. Dazu gehören: die Ausweitung des Informations- und Datenaustauschs zwischen der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) und der Nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) für Inspektions- und Risikoanalysezwecke; die Entwicklung jährlicher und mehrjähriger Inspektionsprogramme auf Grundlage der Risikoanalyse des Leiters der Arbeitsinspektion; sowie Änderungen der Bußgelder für Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, die einen effektiveren Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten und Arbeitgeber, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, wirksam abschrecken sollen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 6. Februar 2026 .
Autor/Herausgeber der Reihe:
