Am 15. September 2020 verabschiedete der Ministerrat eine Verordnung über den Mindestlohn und den Mindeststundenlohn im Jahr 2021.
Im Jahr 2021 beträgt der Mindestlohn 2.800 PLN. Dies entspricht einer Erhöhung um 200 PLN gegenüber dem im Jahr 2020 geltenden Mindestlohn (2.600 PLN).
Die Erhöhung des Mindestlohns führt auch zu einer Anhebung des Mindeststundensatzes für bestimmte zivilrechtliche Verträge. Gemäß einem Beschluss des Ministerrats steigt der Stundensatz im Jahr 2021 von 17 PLN auf 18,30 PLN, eine Erhöhung um 1,30 PLN.
Aus Sicht der Arbeitgeber sind die eingeführten Änderungen von äußerster Bedeutung, da der Mindestlohn den abzugsfreien Betrag, die im Arbeitsgesetzbuch geregelte Vergütung, die Abfindung bei Massenentlassungen und die Nachtarbeitszulage beeinflusst.
