Nach Artikel 17 des Arbeitsgesetzbuches sind Arbeitgeber verpflichtet, die berufliche Weiterentwicklung ihrer Angestellten zu fördern. Dies bedeutet, Bedingungen zu schaffen, die die berufliche Weiterentwicklung begünstigen, jedoch ohne die Pflicht, Schulungen zu organisieren.

Verpflichtung zur Verbesserung der Qualifikationen

Die Pflicht zur Verbesserung der Qualifikationen gilt insbesondere für jugendliche Arbeitnehmer, für die Arbeitgeber verpflichtet sind, sie zur Schule zu schicken oder ihnen andere Bildungsangebote zu ermöglichen. In einigen Sektoren, wie beispielsweise der öffentlichen Verwaltung, ist die Pflicht zur Verbesserung der Qualifikationen beruflicher Natur und ergibt sich aus der Notwendigkeit, die ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen.

Das Konzept der Verbesserung beruflicher Qualifikationen

Die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen umfasst den Erwerb oder die Ergänzung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit erforderlich sind. Gemäß Artikel 103¹ § 1 des Arbeitsgesetzbuches handelt es sich dabei um Maßnahmen, die ein Arbeitnehmer mit Zustimmung oder auf Initiative des Arbeitgebers ergreift, um die für eine bestimmte Tätigkeit oder Position erforderlichen Qualifikationen zu erwerben.

Nach der etablierten Rechtsprechung bedeutet die Verpflichtung zur Förderung der Qualifikationsverbesserung (Artikel 94 Absatz 6 des Arbeitsgesetzbuches) nicht, dass ein Arbeitnehmer verlangen kann, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Schulung (z. B. eine Computerschulung) organisiert – wie der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Mai 2000 (Az. I PKN 657/99) festgestellt hat.

Ausbildungsvertrag

Wenn die Weiterbildung mit Zustimmung oder auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt, können die Parteien eine sogenannte Ausbildungsvereinbarung abschließen. Dieses Dokument regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Weiterbildung. Ein Arbeitnehmer, der aus eigener Initiative eine Weiterbildung begonnen hat, kann während der Weiterbildungsphase die Zustimmung des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Weiterbildung im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung beantragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, wenn er nicht beabsichtigt, den Arbeitnehmer nach Abschluss des Studiums weiter zu beschäftigen. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund ungenügender Leistungen ein Semester oder ein Studienjahr wiederholen müssen, kann der Arbeitgeber die weitere Unterstützung verweigern.

Rechte eines Arbeitnehmers, der seine Qualifikationen verbessert

Ein Mitarbeiter, der seine beruflichen Qualifikationen verbessert, kann von einer Reihe von Vergünstigungen profitieren, wie zum Beispiel von Schulungsurlaub, Freistellung vom gesamten oder einem Teil des Arbeitstages, um an Schulungen teilzunehmen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vergütung für Urlaubstage oder arbeitsfreie Tage. Darüber hinaus können Arbeitgeber zusätzliche Leistungen anbieten, wie z. B. die Übernahme von Weiterbildungskosten, Reisekostenerstattung, Lehrbücher und Unterkunft.

Bei Bezug solcher Leistungen kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen zu bleiben – die sogenannte „Abgeltungsverpflichtung“. Gemäß Artikel 103⁵ Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuches darf dieser Zeitraum drei Jahre nicht überschreiten und beginnt erst nach Abschluss der Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag darf keine Bestimmungen enthalten, die ungünstiger sind als die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen.

Umfang des Schulungsurlaubs

Die Dauer des Ausbildungsurlaubs ist in den Vorschriften genau festgelegt:

6 Tage – für Mitarbeiter, die externe Prüfungen, die Matura oder eine Prüfung zur Bestätigung beruflicher Qualifikationen ablegen;
21 Tage – für Mitarbeiter im letzten Studienjahr zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit und zur Ablegung der Diplomprüfung.
Zusammenfassung

Daraus folgt, dass Arbeitgeber zwar nicht zwingend verpflichtet sind, Schulungen zu organisieren, aber die berufliche Weiterentwicklung ihrer Angestellten fördern müssen, unter anderem durch die Ermöglichung der Teilnahme an Schulungen. Die Gewährung von freien Tagen oder der Abschluss einer Schulungsvereinbarung gehören zu den Instrumenten, mit denen diese Verpflichtung erfüllt wird.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 17. Juli 2025.

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