Der St. Andrew's Day, den wir in wenigen Tagen feiern, ist ein Feiertag volkstümlichen Ursprungs. Er ist vor allem mit einem prunkvollen Ball und einem Abend mit Wahrsagerei verbunden. Traditionell dienen diese Wahrsagungen Heiratszwecken. Aber warum nicht versuchen, vorherzusagen, was uns im kommenden Jahr erwartet? Wie werden sich Steueränderungen auf unser Unternehmen auswirken?
Wer sich nicht auf Laienwahrsagerei verlassen möchte, kann die Dienste professioneller Wahrsager in Anspruch nehmen. Genau das taten die Partner eines Unternehmens und beantragten anschließend eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen der Inanspruchnahme von Wahrsagediensten. In ihrem Antrag fragten sie, ob die Kosten für diese Dienstleistungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar seien.
Die Antragsteller waren dieser Ansicht. Sie argumentierten, dass Wahrsagerei eine Form der Beratungstätigkeit darstelle. Sie zitierten andere Steuerauslegungen, in denen der Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes erklärte, dass strategische Beratungsleistungen, einschließlich Marktanalysen, der Durchführung von Meetings und Marktinterviews, der Identifizierung, Bewertung und Auswahl verfügbarer Entwicklungsoptionen auf internationalen Märkten sowie der Erstellung und Aktualisierung einer langfristigen internationalen Entwicklungsstrategie, steuerlich absetzbare Kosten darstellen. Diese Ausgaben werden zum Zweck der Unternehmensentwicklung getätigt, was zu höheren Einnahmen und deren Sicherung führen soll. Die Dienstleistungen eines professionellen Wahrsagers sind im Wesentlichen strategischen Beratungsleistungen sehr ähnlich. Sie werden in Anspruch genommen, um die Entwicklungsstrategie eines Unternehmens zu erstellen und zu aktualisieren, den Markt, in dem das Unternehmen tätig ist, zu analysieren oder verfügbare Entwicklungsoptionen zu identifizieren, zu bewerten und auszuwählen.
Nach Ansicht des Antragstellers sollte der Zweck der als steuerlich absetzbar eingestuften Ausgaben – die Steigerung oder Sicherung der Einnahmequellen – subjektiv aus Sicht des Steuerpflichtigen beurteilt werden. Daher entscheidet der Steuerpflichtige, ob die entstandenen Kosten steuerlich absetzbar sind oder nicht. Darüber hinaus ermöglicht die Inanspruchnahme der Dienste eines professionellen Wahrsagers die Entwicklung von Prognosen und Strategien für die zukünftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Wahrsagerei kann (trotz ihres esoterischen Charakters) zur Einkommensgenerierung und -sicherung beitragen.
Der Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes (KSI) widersprach den Argumenten des Unternehmens. In einer Auslegung vom 10. Oktober 2024 (Ref. 0111-KDIB2-1.4010.441.2024.1.AJ) stellte er fest, dass steuerlich absetzbare Ausgaben solche sind, die zweckdienlich und rational begründet sind. Der Steuerpflichtige muss Zweckmäßigkeit und Rationalität nachweisen. Bei der Ermittlung steuerlich absetzbarer Kosten können Ausgaben, deren Art Zweifel aufkommen lässt, nicht als solche anerkannt werden. Die bloße Inanspruchnahme der Dienste eines professionellen Wahrsagers zur Festlegung der Unternehmensentwicklung, des Dienstleistungsportfolios, der Methoden zur Kundengewinnung und Markterschließung oder zur Unterstützung bei der Mitarbeitersuche garantiert weder höhere Umsätze noch die Sicherung bestehender Einnahmequellen. Prognosen und Vorhersagen sind naturgemäß zufällig und führen nicht zu messbaren Umsätzen aus der Geschäftstätigkeit oder zur Sicherung bestehender Einnahmequellen. Wahrsager verlassen sich auf Intuition, Symbolik und ihnen bekannte und angewandte Techniken, doch dieses Wissen basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wahrsagerei steht im Gegensatz zur professionellen Beratung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Wissen von qualifizierten Beratern mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung beruht, die durch entsprechende Titel belegt sind. Beratungsleistungen sind formalisierte Dienstleistungen, für die rechtliche Standards festgelegt wurden. Professionelle Beratung umfasst die Bereitstellung von Expertenrat, der sich in Gutachten, Analysen oder Forschungsergebnissen widerspiegelt. Daher sind Kosten für Wahrsagerei nicht steuerlich absetzbar.
Wie die Interpretation nahelegt, ist das Gießen von Wachs durch einen Schlüssel eine günstigere Methode, die Zukunft vorherzusagen. Vielleicht betrifft die Vorhersage ja einfache und niedrige Steuern? Das hoffen wir für Sie und für uns.
Da sich das Jahresende nähert, werden wir ab kommenden Montag Annahmen zu den bevorstehenden Steueränderungen im Jahr 2025 vorstellen. Wir laden Sie ein, diese jetzt zu lesen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 22. November 2024
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