Am 15. Januar 2021 legte der Premierminister dem Sejm einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und einiger anderer Gesetze vor. Im Folgenden erläutert das Prozessteam von Graś i Wspólnicy sp.k. die wichtigsten Vorschläge:
- Die Möglichkeit, dass ein Gerichtsvollzieher Immobilien per elektronischer Auktion verkauft, wird eingeführt. Diese Verkaufsform könnte auf Antrag eines berechtigten Gläubigers angewendet werden. Der Gesetzentwurf legt den Ablauf des Online-Verkaufs fest und deutet darauf hin, dass dieser vollständig digital abgewickelt wird.
- Die COVID-Vorschriften werden dahingehend geändert, dass die Möglichkeit für eine Partei in einem Gerichtsverfahren, einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen, entfällt, wenn der Fall an eine nichtöffentliche Sitzung verwiesen wird.
- Alle Anhörungen vor dem Obersten Verwaltungsgericht und den Provinzverwaltungsgerichten finden per Videokonferenz statt. Stehen keine entsprechenden Kommunikationsmittel zur Verfügung, ist der Vorsitzende befugt, eine nichtöffentliche Anhörung abzuhalten.
- Rechtsanwälte und Rechtsberater müssen eine dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben. Steht das elektronische System für Gerichtsverfahren nicht zur Verfügung, übermittelt das Gericht den Anwälten digitale Kopien der Dokumente über das Informationsportal. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Veröffentlichung des Dokuments im Informationsportal gilt dieses als zugestellt, es sei denn, der Empfänger liest es bereits vorher (in diesem Fall gilt der Tag der Lektüre als Zustellungstag).
- Durch die Einführung der digitalen Dokumentenübermittlung müssen Rechtsanwälte und Rechtsberater ihren Schriftsätzen zusätzliche elektronische Kopien des Dokuments und seiner Anhänge beifügen. Diese Verpflichtung gilt für Dokumente, die gemäß den Vorschriften vom Gericht der anderen Partei zugestellt werden müssen.
- Es wurde ein Katalog dringender Fälle erstellt (einschließlich Fälle, in denen eine Schutzmaßnahme angeordnet wurde, Fälle im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen oder Fälle der bedingten Verfahrenseinstellung). Wenn bestimmte Gerichte ihre Verfahren einstellen, können diese an andere Gerichte innerhalb des Berufungsgerichtsbezirks oder an Gerichte außerhalb des Berufungsgerichtsbezirks verwiesen werden.
Die Einführung der Möglichkeit, Korrespondenz über ein elektronisches System zu übermitteln, birgt offenbar erhebliche Risiken hinsichtlich der Einhaltung von Fristen. Daher ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der mit dem Informationsportal vertraut ist und alle Veröffentlichungen zu den Fällen sorgfältig prüft.
