Am 22. August 2023 wurde im Gesetzblatt eine Änderung des Gesetzes über Patientenrechte und den Patientenombudsmann sowie einiger anderer Gesetze veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, den Weg zur Entschädigung für Patienten, die durch Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden erlitten haben, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Änderung stellt einen Durchbruch im Schutz der Patientenrechte dar und beseitigt einige der Schwierigkeiten, die mit der Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht verbunden sind.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ärztliche Behandlungsfehler sind Handlungen oder Unterlassungen von Ärzten oder anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, zum Verlust der Gesundheit oder zum Tod eines Patienten führen. Beispiele für ärztliche Behandlungsfehler sind: falsche oder verzögerte Diagnosen, Fehler bei chirurgischen Eingriffen, falsche medikamentöse Behandlung und mangelhafte postoperative Versorgung. Bislang waren Ansprüche im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern oft mit langwierigen Gerichtsverfahren verbunden, was für die betroffenen Patienten zusätzliche Kosten und Belastungen mit sich brachte.

Ein neuer Weg zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen

Die Gesetzesänderung ermöglicht es Patienten, die durch Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden erlitten haben, ein neues Verfahren in Anspruch zu nehmen. Anstelle langwieriger Gerichtsverfahren wurde ein Verwaltungsverfahren eingeführt, das geschädigten Patienten eine schnellere Bearbeitung und Entschädigungszahlung ermöglicht. Der Patientenombudsmann spielt eine zentrale Rolle im Entschädigungsverfahren. Er nimmt Anträge von Patienten entgegen und entscheidet über die Höhe der Entschädigung. Diese Lösung entlastet die Gerichte und beschleunigt das Verfahren. Das Gesetz schafft die Provinzkommissionen zur Beurteilung medizinischer Ereignisse ab und setzt stattdessen ein Expertenteam ein – das sogenannte Team für Leistungen aus dem Entschädigungsfonds für medizinische Ereignisse –, das dem Patientenombudsmann untersteht.

Die Änderung sieht Obergrenzen für die Entschädigung bei Behandlungsfehlern vor, wodurch die Entschädigungsbeträge standardisiert und deren Auszahlung beschleunigt werden sollen.

Die Gesetzesänderung wird zwar begrüßt, es gibt aber auch Kritikpunkte. Einige Experten weisen auf die Notwendigkeit hin, detaillierte Kriterien für die Beurteilung von Behandlungsfehlern festzulegen und die Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Patientenombudsstelle sicherzustellen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 17. Dezember 2024

Autor/Herausgeber der Reihe:

Erhalten Sie als Erste/r unsere Artikel und Rechtshinweise direkt in Ihr E-Mail-Postfach! Melden Sie sich für unseren Newsletter an, indem Sie auf den Link , oder kontaktieren Sie uns unter social@kglegal.pl, um die Inhalte zu personalisieren.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.