Krankheitsurlaub, auch bekannt als medizinischer Urlaub, steht Personen zu, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines Mandatsvertrags beschäftigt sind und Beiträge zur Krankenversicherung entrichten, falls gesundheitliche Probleme auftreten.

Seit dem 1. Dezember 2018 werden Krankmeldungen nicht mehr in Papierform ausgestellt. Sie wurden durch ein elektronisches Formular, die sogenannte e-ZLA, ersetzt, die umgehend an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und den Arbeitgeber übermittelt wird.

Welche Leistungen stehen während eines Krankheitsurlaubs zur Verfügung?

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld für jeden Krankheitstag und jeden freien Tag. Das Krankengeld beträgt in der Regel 80 % der Bemessungsgrundlage. 100 % der Bemessungsgrundlage werden gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall, eine Erkrankung während der Schwangerschaft oder durch Tests oder Entnahmeverfahren für Zell-, Gewebe- oder Organspender bedingt ist.

Wer zahlt das Krankengeld?

Für die ersten 33 Krankheitstage eines Arbeitnehmers im Kalenderjahr zahlt der Arbeitgeber das Gehalt. Erst ab dem 34. Tag wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt. Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren wird ab dem folgenden Kalenderjahr das Krankengeld nur noch für die ersten 14 Krankheitstage gezahlt; ab dem 15. Tag übernimmt die ZUS die Zahlung.

Leistungszeitraum

Die Bezugsdauer von Krankengeld, also der Zeitraum, für den Krankengeld und Krankengeld gezahlt werden, beträgt insgesamt 182 Tage, für schwangere Angestellte und Auftragnehmer sowie für Tuberkulosekranke 270 Tage. Vor den Änderungen vom 1. Januar 2022 konnte ein Arbeitnehmer nach einer 182-tägigen Bezugsdauer mindestens einen Tag arbeiten, um am darauffolgenden Tag aufgrund einer anderen Erkrankung erneut 182 Tage Krankengeld zu beziehen. Bei derselben Erkrankung wurde die Bezugsdauer nur dann angerechnet, wenn der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Krankentagen 60 Tage nicht überschritt. Die Änderungen haben nun eine maximale Bezugsdauer von 182 Tagen zur Folge. Die Art der Erkrankung ist dabei unerheblich. Wichtig ist, dass bei einem Abstand von weniger als 60 Tagen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Krankentagen diese auf die Gesamtbezugsdauer von 182 Tagen angerechnet werden.

Wann besteht kein Anspruch auf Krankengeld und Krankengeld?

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Krankengeld und Krankengeld, wenn unter anderem die 30-tägige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, d. h. die Zeit ununterbrochener Versicherung des Arbeitnehmers ab dem Zeitpunkt seiner Beschäftigung, oder wenn seine Arbeitsunfähigkeit während unbezahlten Urlaubs, Elternzeit, vorübergehender Verhaftung oder einer Gefängnisstrafe eingetreten ist.

Kann ich während meiner Kündigungsfrist Krankheitsurlaub nehmen?

Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer dieselben Rechte wie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Er behält somit seinen Anspruch auf Krankengeld, das nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt wird.

Für weitere Informationen zu den oben genannten Themen sowie zum Arbeitsrecht im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Dies ist der letzte Artikel unserer Reihe „Arbeit nach der Arbeit“ in diesem Jahr. Wir freuen uns darauf, nach dem Jahreswechsel weitere interessante Beiträge zu lesen und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 21. Dezember 2023.

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