Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entstehen fast immer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Oftmals gelingt es den Vertragsparteien nicht, sich bereits während des Arbeitsverhältnisses zu einigen. In solchen Fällen greifen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber meist auf gerichtliche Klärung zurück. Dies ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen.

Mediation

Die erste Option – und mit Abstand die beliebteste – ist die Mediation. Dabei wird die Unterstützung einer externen Person, eines Mediators, in Anspruch genommen, der den Parteien hilft, eine zufriedenstellende Lösung des Konflikts zu finden. Dies spart Zeit und Geld, die sonst für ein Gerichtsverfahren aufgewendet würden, und die Beilegung des Streits liegt vollständig in unserer Hand. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kennen wir den Ausgang erst gegen Ende des Verfahrens.

Was ist Mediation?

Bei einer Mediation organisiert eine unabhängige Stelle, der Mediator, Treffen zwischen den Streitparteien mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen. Gemäß den Bestimmungen ist die Mediation vertraulich; das heißt, die Verhandlungen werden weder dem Gericht noch anderen Verfahrensbeteiligten, die nicht direkt an der Mediation teilnehmen, zugänglich gemacht.

Mediation und Verhandlung – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Sowohl Mediation als auch Verhandlung können von den Parteien selbst oder vom Gericht im Laufe des Verfahrens eingeleitet werden. Oftmals wird Mediation fälschlicherweise mit Verhandlung gleichgesetzt. Verhandlungen beinhalten keine dritte Partei, die als Vermittler zwischen den Streitparteien fungiert. Vielmehr legen die Parteien in Verhandlungen ihre Positionen dar und interagieren miteinander, um eine verbindliche Vereinbarung zu erzielen. Im Arbeitsrecht kann das Instrument der Verhandlung beispielsweise zur Regelung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden – im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung, mit oder ohne Abfindung usw.

Trotz alledem bleibt es schwierig, eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu erzielen. Sollten Verhandlungen geführt werden, ist jedoch die Möglichkeit einer späteren Klageerhebung und der Verwendung von Verhandlungsergebnissen als Beweismittel zu bedenken.

Welche Folgen hat eine Einigung?

Sowohl Mediation als auch Verhandlung münden in einer Einigung. Im juristischen Kontext wird ein solches Dokument als Vergleich bezeichnet. Die Wirksamkeit der Einigung variiert jedoch je nach Art der gütlichen Streitbeilegung.

Im Rahmen einer Mediation kann das Gericht dem Vergleich zustimmen. Dies kann entweder durch einen Gerichtsbeschluss oder durch eine Vollstreckungsklausel erfolgen. Dadurch wird die sofortige Vollstreckung der Schulden auf Grundlage des Vergleichs durch einen Gerichtsvollzieher ermöglicht. Es ist zu beachten, dass das Gericht die Zustimmung zum Vergleich verweigern kann, wenn dieser gegen geltendes Recht oder die Grundsätze des friedlichen Zusammenlebens verstößt, versucht, das Gesetz zu umgehen, unverständlich oder in sich widersprüchlich ist.

Die vorgerichtlichen Verhandlungen münden in einer Vereinbarung, die allenfalls eine Anerkennung der Schuld durch den Vertragspartner darstellt. Dies ermöglicht einen schnelleren Abschluss des Gerichtsverfahrens, jedoch keine sofortige Vollstreckung – der Gläubiger muss dann (schließlich) ein Gerichtsverfahren anstrengen. Wird vor Gericht (während des Verfahrens) eine Vereinbarung erzielt, hält das Gericht diese in der Regel im Protokoll fest. Dies ermöglicht die sofortige Beantragung eines Vollstreckungsbescheids, der die Vollstreckung autorisiert.

Am Rande sei darauf hingewiesen, dass, wenn es zu einem Prozess kommt und die Parteien auf Mediation verwiesen werden oder die Parteien auf andere Weise eine Einigung erzielen (einschließlich des Abschlusses einer außergerichtlichen Einigung), der Prozess beendet wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass schlichtende Streitbeilegungsverfahren eine deutlich schnellere Lösung von Konfliktsituationen ermöglichen. Sie führen zudem zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden Einigung. Daher lohnt es sich definitiv, diese Option in Betracht zu ziehen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 27. Juni 2024

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