Der Schadensersatz bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist ein wichtiger Mechanismus zum Schutz von Einzelpersonen vor rechtswidrigen Handlungen Dritter. Zu den Persönlichkeitsrechten zählen laut Bürgerlichem Gesetzbuch insbesondere das Recht auf Gesundheit, Freiheit, Ehre, Bild, Privatsphäre, Name und die Vertraulichkeit der Korrespondenz. Ihre Verletzung kann schwerwiegende psychische und materielle Folgen haben. Daher sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Ansprüche in Form von Schadensersatz oder Wiedergutmachung geltend zu machen.

Gemäß Artikel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Person, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, die Unterlassung der Handlung, die Beseitigung ihrer Folgen und eine Entschuldigung verlangen. Hat die Verletzung zu einem materiellen Schaden geführt, hat die geschädigte Person zudem Anspruch auf Schadensersatz. Bei immateriellen Schäden, die sich beispielsweise in Form von seelischem Leid oder Stress äußern, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Entschädigung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist in Artikel 448 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gemäß diesem Artikel kann das Gericht der Person, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, einen angemessenen Geldbetrag als Entschädigung für den erlittenen Schaden zusprechen oder, auf deren Antrag hin, einen angemessenen Geldbetrag für einen von ihr bestimmten sozialen Zweck zusprechen, unabhängig von anderen Maßnahmen, die zur Beseitigung der Folgen der Verletzung erforderlich sind.

Entschädigungen und Schadensersatz für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten werden vom Gericht auf Grundlage gesammelter Beweise, wie Zeugenaussagen, Krankenakten und Sachverständigengutachten, zugesprochen. Das Gericht berücksichtigt dabei Faktoren wie die Schwere der Verletzung, ihre Folgen und die Schuld des Täters. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach den Umständen des Falles und kann zwischen mehreren Tausend und mehreren Hunderttausend Złoty liegen.

Beispiele für Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind falsche Anschuldigungen, Verleumdung, die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung der betroffenen Person und das Eindringen in die Privatsphäre durch die Medien. Auch Online-Verletzungen, etwa durch Hassrede, Falschinformationen oder die Veröffentlichung kompromittierender Inhalte, nehmen immer mehr zu.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entschädigung für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten ein wichtiges Instrument ist, um Einzelpersonen vor rechtswidrigen Handlungen anderer zu schützen. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und Ansprüche wirksam geltend zu machen, wenn diese verletzt werden, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und sich vor weiteren negativen Folgen zu schützen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 25. Februar 2025

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