Im heutigen Artikel erläutern wir die Regeln für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber einer Fluggesellschaft bei einem annullierten oder verspäteten Flug. Verspätungen am Flughafen können vielfältige Ursachen haben, die allesamt unweigerlich zu Unannehmlichkeiten für die wartenden Passagiere führen. Welche Entschädigung steht uns also im Falle erheblicher Verspätungen zu?

Die Höhe der Entschädigung und die Dauer des verspäteten Fluges

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, die von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des geplanten Fluges abhängt.

Bei Flugausfall oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung vom Luftfahrtunternehmen. Dieser Anspruch basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 mit gemeinsamen Vorschriften über Entschädigung und Unterstützung für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder erheblicher Verspätung. Die Verordnung legt unter anderem fest, dass die Höhe der Entschädigung von der Luftlinie abhängt.

Möglichkeiten zur Bestimmung der Verzögerungsdauer

Um die Verspätung der Passagiere bei der Ankunft zu ermitteln, vergleicht man die planmäßige Landezeit mit dem tatsächlichen Zeitpunkt, an dem sich mindestens eine Flugzeugtür öffnet und die Passagiere aussteigen können. Die endgültige Ankunftszeit ist der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren öffnen und die Passagiere mit dem Aussteigen beginnen können.

Fälle der Haftungsbefreiung des Beförderers

Die Fluggesellschaft ist zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, es sei denn, der Flug wurde aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert/verspätet, z. B.:

a) schlechte Wetterbedingungen;
b) Streik der Flughafenmitarbeiter;
c) Sicherheitsrisiko;
d) Einschränkungen der Flugsicherung, z. B. Sperrung der Start- und Landebahn;
e) Vogelschläge (Kollision zwischen einem Flugzeug und einem Vogel).

Entbindet das Auftreten technischer Störungen den Beförderer von der Haftung?

Das Auftreten technischer Mängel an Flugzeugen von Fluggesellschaften ist im normalen Flugbetrieb vorhersehbar, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Mangel auf Ereignisse oder Umstände außerhalb des normalen Flugbetriebs zurückzuführen ist. Das bloße Auftreten eines technischen Mangels entbindet die Fluggesellschaft daher nicht von der Haftung für Verspätungen , Flugausfälle oder andere negative Folgen. Die Fluggesellschaft kann nur dann von der Haftung befreit werden, wenn sie nachweist, dass der Mangel auf versteckte Herstellungsfehler des Flugzeugs zurückzuführen ist, die bei regulären technischen Inspektionen und Wartungsarbeiten nicht hätten entdeckt werden können .

Kostenerstattung

Passagiere können außerdem eine Entschädigung für Kosten verlangen, die ihnen während der Wartezeit auf ihren Flug entstanden sind, wie z. B. für Verpflegung und Unterkunft, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen wurden. Bei der Beantragung der Kostenerstattung müssen entsprechende Belege eingereicht werden.

Verfahren zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs

Um eine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu erhalten, müssen Sie eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Diese Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder kann über das Beschwerdeformular auf der Website der Fluggesellschaft eingereicht werden. Die Beschwerde muss Flugnummer, Datum, Uhrzeit und Flugroute enthalten. Die Fluggesellschaft hat 30 Tage Zeit, auf die Beschwerde zu antworten.

Was passiert, wenn der Anbieter eine negative Entscheidung trifft?

Wird eine negative Entscheidung getroffen, haben Passagiere das Recht, gerichtlich dagegen vorzugehen. Die Beweislast liegt in einem solchen Verfahren beim Beförderer. Dieser muss die außergewöhnliche Natur des Grundes für die Annullierung oder Verspätung nachweisen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 15. Oktober 2024.

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